Hallo zusammen,
ich wende mich mit folgendem Fall an euch:
Es soll eine Gasleitung gelegt werden, weshalb auf dem Grundstück des Minderjährigen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Unternehmens eingetragen werden muss.
Da es sich hierbei ja um eine Verfügung über ein Grundstück nach § 1821 Nr. 1 BGB handelt, bedarf es m.E. der familiengerichtlichen Genehmigung.
Nun meine Fragen:
Kann ich dies unbedenklich genehmigen? Für das Kind dürfte ja kein Nachteil entstehen, sofern dem Eigentümer nicht die Unterhaltung der Anlage obliegt.
Was würdet ihr euch vorlegen lassen? Auf was würdet ihr besonders achten?
Ich hatte den Fall, dass eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen werden soll, leider noch nie und hoffe, dass mir jemand mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen kann.