Im Grundbuch ist für X und Y in Gütergemeinschaft eine bedingte und befristete Rückerwerbsvormerkung eingetragen. X und Y sind verstorben, Sterbeurkunden werden vorgelegt.
Aus der Bewilligung zur Rückerwerbsvormerkung ergibt sich nur: "Diese Verpflichtung endet mit dem Tod des Längstlebenden der Übergeber."
Bei "diese Verpflichtung" gehe ich davon aus, dass die Verpflichtung zur Rückübertragung gemeint ist.
Die Rück-AV soll nun aufgrund Antrags durch den Eigentümer und Vorlage der Sterbeurkunden gelöscht werden.
Meiner Meinung nach ist/kann hier aufgrund des Inhalts der Bewilligung die Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Todesnachweis nicht nachgewiesen werden.
Ich würde Löschungsbewilligung der Erben des X und des Y mit Erbnachweis zur Löschung der Rück-AV anfordern.