Können Vergütungsanträge wirksam auch per Fax beim Betreuungsgericht eingereicht werden ?
edit by Kai:
Beiträge #1-3 aus [h=1]Gerichtskosten ab 01.08.13 am Betreuungsgericht[/h]hierher verschoben
Können Vergütungsanträge wirksam auch per Fax beim Betreuungsgericht eingereicht werden ?
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Was spricht aus Deiner Sicht denn dagegen?
Ja. (Das ist kein Thema für diesen Thread.)
Für den Vergütungsantrag ist keine Form vorgeschrieben. Die Vergütung könnte sogar mündlich beantragt werden,
LG Stuttgart vom 29.11.2001 - 2 T 334/01
Gegen den Vergütungsantrag per Fax bestehen keine Bedenken. Auch eine Beschwerde kann per Fax fristwahrend eingereicht werden.
Wobei ich den Betreuer schon mal grundsätzlich darauf ansprechen würde, was genau an seinem Vergütungsantrag so eilig ist, dass er per Fax eingereicht werden muss...
Gegen die Formwirksamkeit bestehen keinerlei Bedenken. Der Grund für die Einreichung per Fax könnte (neben drohendem Fristablauf) die Kostenersparnis sein. Bei 20 Betreuungen kommen da im Jahr mal eben 20 x 4 x 0,80 Euro, also 64,00 Euro zusammen. Die Übermittlung per Fax bietet zusätzlich noch den Vorteil der Empfangsbestätigung. Ein Fax ist noch heute nützlicher, als mancher denkt!
Wobei ich den Betreuer schon mal grundsätzlich darauf ansprechen würde, was genau an seinem Vergütungsantrag so eilig ist, dass er per Fax eingereicht werden muss...
Das sieht man gelegentlich schon am Vergütngsabrechnngszeitraum und Eingagsstempel.
Faxversandt heißt des weiteren nicht gleich Eilig. Vielleicht ist der Betreuer ja der digitalen Zeit der Justiz einfach schon Welten voraus und hat sein Büro, so weit wie es das Nachhinken der Justiz zulässt, digitalisiert. Noch einfacher wäre es ja per Mail, aber selbst das ist ja bei der Justiz nicht wirksam.
Ein weiterer sinnvoller Aspekt kann seitens des Betreuers auch die Kostenreduzierung sein. Da Rechtliche Betreuer nur pauschaliert bezahlt werden, kann man es keinem verübeln seine Papier und Portokosten zu reduzieren, zumahl die Deutsche Post das Porto schon wieder anheben lassen möchte.
Mitwisser hat mich Inhaltlich überholt
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