Hallo,
Testament eines Ehepaares:
gegenseitige Erbeinsetzung, Erben des Letztversterbenden sollen die 2 Kinder des Mannes sein (Frau hat keine ihr bekannten Verwandten mehr)
Es ist ein notarielles Testament, der Notar fügte folgendes für den Fall, dass der Ehemann zuerst verstirbt ein:
1. Verlangt ein Kind nach dem Tod des Mannes den Pflichtteil, so wird es enterbt und das andere Kind bekommt beim Tod der Ehefrau seinen Anteil.
2. Verlangen beide Kinder nach dem Tod des Mannes den Pflichtteil, so kann die Ehefrau frei über das Erbe verfügen, auch von Todes wegen.
Es passierte folgendes: Der Mann verstarb im Jahr 1996, die Pflichtteilsklausel schreckte keines der Kinder ab, BEIDE verlangten den Pflichtteil.
Die Frau starb 2021 , sie hat keine neue Verfügung von Todes wegen errichtet.
Frage: Wer ist Erbe?
1. die eventuellen Verwandten der Ehefrau bzw. der Fiskus, da beide Kinder durch das Pflichtteilsverlangen raus sind und 2. im Testament nur ein klarstellender Passus ist (was hier in anderen Testamenten noch nicht vorkam). Das "verlangt ein Kind" ist nicht ausschlaggebender Tatbestand, auch bei Unmöglichkeit der Übertragbarkeit auf das andere Kind ist Enterbung mit der Folge unbestimmter, den Erblassern unbekannter Erben gewollt. (hier wird es dann wohl der Fiskus, sofern kein Erbenermittler jemanden aus der Ehefrauenverwandtschaft auftreibt)
2. weiterhin die Kinder des Ehemannes. Der Passus "verlangen beide Kinder" ist Tatbestandsmerkmal, mit der Folge dass die Ehefrau die Möglichkeit hatte durch Testament einen neuen Erben zu bestimmen.
(eben weil der Notar mit den Eheleuten die Frage klären wollte- was wenn es beide verlangen, was dann?)
Oder es so zu belassen und die Kinder Ihres Mannes bleiben im Boot, was dann mangels neuer Verfügung von Todes wegen anzunehmen wäre.
3. andere Idee
Bin gespannt...