Hallo!
Mir liegen mehrere Kontopfändungen eines P-Kontos des Schuldners vor. Das Arbeitseinkommen ist derzeit nicht gepfändet. Das Arbeitseinkommen wird somit vollständig auf dem P-Konto gutgeschrieben. Dieses enthält teilweise unpfändbare Beträge gemäß § 850a ZPO wie z.B. Spesen und Weihnachtsgeld.
Hab ich das richtig verstanden, dass die Bank nur § 899 ZPO zu beachten hat und keine Pflicht zur Prüfung evtl. unpfändbarer Teile des Arbeitseinkommens hat?
Hierfür muss der Schuldner einen Antrag nach § 906 Abs. 2 ZPO auf Festsetzung eines nach § 899 ZPO abweichenden Freibetrages stellen mit der Möglichkeit der vorläufigen Einstellung nach § 906 Abs. 3 Nr. 2 ZPO. Richtig?
Da der Schuldner jeden Monat einen anderen Spesenbetrag bekommt, müsste der dann jeden Monat so einen Antrag stellen, oder? Ganz schön aufwändig.
Danke für Eure Hilfe