Hi zusammen,
ich habe grade eine (vielleicht etwas blöde) Frage:
Insoverfahren wird im Januar eröffnet
Schuldner erwirtschaftet seit April pfändbares Einkommen
Im Juni beantragt er die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages auf den Betrag, den ihm der Arbeitgeber überweist
Im Juni wird dem Antrag entsprochen- der pfändungsfreie Betrag wird auf den Betrag erhöht, den der Arbeitgeber überweist
wenige Tage später meldet sich der Schuldner erneut und beantragt, eine Rückwirkung der ergangenen Entscheidung auszusprechen für die Zeit ab April,
weil er da ja schon pfändungsfreie Beträge, die den Sockelfreibetrag übersteigen, überwiesen bekommen hat
Ich habe präsent, dass eine Rückwirkung allenfalls auf den Zeitpunkt der Antragstellung hin ausgesprochen werden kann;
eine weitergehende Rückwirkung sei nicht möglich
Ich kann dazu leider nix finden
als wenn ich der allererste wäre, dem diese Frage in die Finger läuft:(
Was meint ihr?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
P.S. seht mir meine Wirrness ggfs. nach: es ist heiß und schwül und mein Gehirn schmilzt