Zu irgendwelchen gesetzlichen Grundlagen zur praktischen Umsetzung oder Aufbewahrungsvorschriften kann ich jetzt spontan auch nicht viel sagen...
Bei uns führt die Geschäftsstelle entsprechende Listen (Papierform, nicht Excel ) und die werden auch geprüft (:daumenrau :daumenrau)!
Ich bekomme regelmäßig mit dem PfÜB-Antrag auch gleich die entsprechenden Inso-Beschlüsse vorgelegt.
-> daher halte ich das natürlich auch für sinnvoll und nicht nur Papierverschwendung.
-> die Gläubiger bekommen bei uns mit der ZwVfg auch gleich eine Kopie des Inso Beschlusses (damit diese selbständig Prüfen können), also halte ich eine Vernichtung des "Papierbechlusses" auch nicht für sinnvoll.
Also die Inso-Mizis sind schon sinnvoll, aber nur wenn diese auch sinnvoll verwendet werden (können)