Führung/Prüfung der Insolvenzlisten

  • Zu irgendwelchen gesetzlichen Grundlagen zur praktischen Umsetzung oder Aufbewahrungsvorschriften kann ich jetzt spontan auch nicht viel sagen...

    Bei uns führt die Geschäftsstelle entsprechende Listen (Papierform, nicht Excel ;) ) und die werden auch geprüft (:daumenrau :daumenrau)!

    Ich bekomme regelmäßig mit dem PfÜB-Antrag auch gleich die entsprechenden Inso-Beschlüsse vorgelegt.
    -> daher halte ich das natürlich auch für sinnvoll und nicht nur Papierverschwendung.
    -> die Gläubiger bekommen bei uns mit der ZwVfg auch gleich eine Kopie des Inso Beschlusses (damit diese selbständig Prüfen können), also halte ich eine Vernichtung des "Papierbechlusses" auch nicht für sinnvoll.

    Also die Inso-Mizis sind schon sinnvoll, aber nur wenn diese auch sinnvoll verwendet werden (können) :)

  • Zu irgendwelchen gesetzlichen Grundlagen zur praktischen Umsetzung oder Aufbewahrungsvorschriften kann ich jetzt spontan auch nicht viel sagen...

    Bei uns führt die Geschäftsstelle entsprechende Listen (Papierform, nicht Excel ;) ) und die werden auch geprüft (:daumenrau :daumenrau)!

    Ich bekomme regelmäßig mit dem PfÜB-Antrag auch gleich die entsprechenden Inso-Beschlüsse vorgelegt.
    -> daher halte ich das natürlich auch für sinnvoll und nicht nur Papierverschwendung.
    -> die Gläubiger bekommen bei uns mit der ZwVfg auch gleich eine Kopie des Inso Beschlusses (damit diese selbständig Prüfen können), also halte ich eine Vernichtung des "Papierbechlusses" auch nicht für sinnvoll.

    Also die Inso-Mizis sind schon sinnvoll, aber nur wenn diese auch sinnvoll verwendet werden (können) :)


    Tolle SE - will auch haben.

    :D

  • Bei einem Amtsgericht gehen ja Insolvenzmitteilungen für [...] 4) die Nachlassabteilung jeweils in Papierform ein.

    Die Formulierung irritiert mich. Wird zu jedem Verfahren eine Mitteilung an die Nachlassabteilung geschickt? Das ist nicht erforderlich.

    b) wenn man sich schon die Mühe einer Listenführung macht/machen muss, könnte man dann die Papierform nicht anschließend direkt vernichten?

    M.E. ja, steht alles auch unter insolvenzbekanntmachungen.de, wenn später Unklarheiten auftreten sollten.

    c) gibt es überhaupt eine Mindestaufbewahrungsfrist für MiZi-Mitteilungen? (Ich konnte keine finden)

    Wenn man das Thema Datenschutz bemühen will, könnte man vielleicht sagen, sie dürfen nicht länger aufbewahrt werden als der Inhalt im Internet zugänglich ist.

    d) ist nicht die ganze Versendung von InsO-MiZis, wenn diese bei den Amtsgerichten (zumindest was das Massengeschäft M-Abt. betrifft) lediglich irgendwo abgeheftet und ohnehin nicht überprüft werden (können), letztlich nichts anderes als Papier- und Arbeitszeitverschwendung im großen Stil?

    Der Schwachpunkt bei InsO-MiZis ist der, dass sie überhaupt verschickt werden, obwohl alles auch im Internet steht. Die Rechtfertigung liegt wohl für Mitteilungen an Gerichte darin, dass Gericht bzw. Gerichtsvollzieher nicht bei jedem neuen Eingang im Internet überprüfen müssen, ob es ein Insolvenzverfahren gibt. Nach meiner persönlichen Meinung wäre z.B. ein einfacher gelagerter Weg, wenn die Mitteilungen - egal, ob täglich oder wöchentlich - in Listenform verschickt würden.

    Die Anmerkung "können nicht überprüft werden" verstehe ich nicht. Da sollte man bitte schon davon ausgehen, dass sowas nur verschickt wird, wenn auch die Voraussetzungen vorliegen.

    @Phil: Warum schickst Du die SE an den Kopierer? Wenn man schreibt "am xxx. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet", sollte das doch reichen. Weiteres kann der Gläubiger dann im Internet nachlesen.

  • M.E. ja, steht alles auch unter insolvenzbekanntmachungen.de, wenn später Unklarheiten auftreten sollten.

    Leider ist es nicht ganz so einfach. Ich habe hier schon zig Fälle erlebt, wo laut dem Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de keine Einträge vorlagen, laut den uns übersandten Entscheidungen des Insolvenzgerichts aber doch.

    Die Suchfunktion dieses Internetportals ist katastrophal und man kann sich darauf auch nicht verlassen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Die Suchfunktion dieses Internetportals ist katastrophal und man kann sich darauf auch nicht verlassen.

    Auch wenn ich keine Insolvenzen mehr bearbeite (und auch mit dem Portal nix zu tun habe), möchte ich das so nicht stehen lassen. Ich habe auch in meiner "Nachinsolvenzzeit" bislang jedes Verfahren im Portal gefunden, das hätte da sein müssen.

    Einen Punkt finde ich selber aber auch äußerst unglücklich und ich kann mir vorstellen, dass viele andere auch darauf hereinfallen:
    In der Suchmaske ist die "Uneingeschränkte Suche" voreingestellt. Wenn man dies nicht auf "Detailsuche" umstellt, kann man in den Feldern die Daten noch so richtig eingeben - wenn in den letzten 2 Wochen dann in dem gesuchten Verfahren nichts veröffentlicht wurde, findet man auch nichts.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck


  • In der Suchmaske ist die "Uneingeschränkte Suche" voreingestellt. Wenn man dies nicht auf "Detailsuche" umstellt, kann man in den Feldern die Daten noch so richtig eingeben - wenn in den letzten 2 Wochen dann in dem gesuchten Verfahren nichts veröffentlicht wurde, findet man auch nichts.

    Stimmt, die 2-Wochen-Frist bei der uneingeschränkten Suche war mir auch lange nicht bekannt (trotz fett-geschriebenem Hinweis) ;)

  • M.E. ja, steht alles auch unter insolvenzbekanntmachungen.de, wenn später Unklarheiten auftreten sollten.

    Leider ist es nicht ganz so einfach. Ich habe hier schon zig Fälle erlebt, wo laut dem Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de keine Einträge vorlagen, laut den uns übersandten Entscheidungen des Insolvenzgerichts aber doch.

    Die Suchfunktion dieses Internetportals ist katastrophal und man kann sich darauf auch nicht verlassen.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege: Die Eintragungen werden nach 6 Monaten in aller Regel ohnehin gelöscht, so dass man sich daran auch nicht wirklich orientieren kann. Mal davon abgesehen, dass man ja eh meist gar nicht fündig wird. Hat der BGH ja auch schon festgestellt: Totaler Schwachfug dieses Portal. :D

  • Leider ist es nicht ganz so einfach. Ich habe hier schon zig Fälle erlebt, wo laut dem Internetportal insolvenzbekanntmachungen.de keine Einträge vorlagen, laut den uns übersandten Entscheidungen des Insolvenzgerichts aber doch.

    Die Suchfunktion dieses Internetportals ist katastrophal und man kann sich darauf auch nicht verlassen.

    Es kann, soweit nicht Eureka Winsolvenz verwendet wird, auch an der Datenübermittlung an das Portal per Webformular als Fehlerquelle (beim Ausfüllen) liegen. Dann kann die Suchfunktion auch nichts mehr retten.

  • Korrigiert mich wenn ich falsch liege: Die Eintragungen werden nach 6 Monaten in aller Regel ohnehin gelöscht...


    gern doch :D

    Löschung 6 Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. 6 Monate nach rechtskräftiger Erteilung oder Versagung der RSB (§ 3 InsoBekV).

    Solange Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in irgendeiner Form eingeschränkt sind, sollte sich demnach etwas finden lassen.

  • Der Großteil der Eröffnungen ist bei uns inzwischen wegen forumSTAR erfasst. Bei den Gericht, die (noch) nicht daran angeschlossen sind, macht dies dann unsere Zivil-SE.

    Vielleicht bin ich ja einfach zu faul, aber sicherlich würde ich die Listen nicht persönlich verwalten. Warum auch???
    Ich weiß nicht, wie viele 1000 PfÜBse ich in meinen rd. 10 Jahren M-Abt. erlassen habe, aber sicherlich musste ich wg. §§ 88ff InsO weniger als fünf wieder aufheben.

    In meinen Augen steht der Nutzen dieser Tabellen in keinem Verhältnis zum Aufwand.

    Wenn mir ein Name durch die Bewilligung von BerH ("außergerichtl. Schuldenbereinigung") etc. bekannt vorkommt, schaue ich schon ins Portal, dies ist aber die absolute Ausnahme.
    Gerade wenn der Schuldner umzog, was bei Schuldnern nicht besonders außergewöhnlich ist, und daher an einem anderen InsO-Gericht das Verfahren eröffnet wurde, finde ich ihn weder im Portal noch in irgendwelchen hausinternen Listen.

    Einmal editiert, zuletzt von kleinersti (5. Mai 2015 um 10:13) aus folgendem Grund: Klarstellende Formulierung

  • Hier hatte ich vor vielen Jahren mal eine Datenbank angelegt, in die die Zivilgeschäftsstelle sämtliche Informationen der Insolvenzgerichte eingetragen hat. Da fand jeder im Hause einen Schuldner schnell.

    Das wurde dann von 2 Jahren von der GL abgeschafft, es würde der Gst zu viel Arbeit machen. Nun kommen die Inso-Mitteilungen massenhaft per Email (an alle Mitarbeiter im Hause!!!) und werden einfach in einen Ordner verschoben (anfangs noch geordnet nach Namen des Schuldners abgespeichert). In ForumStar gibts so eine Tabelle nicht und auf ForumStar des (zentralisierten) Insolvenzgerichts hat hier niemand Zugriff (soll wohl auch gar nicht möglich sein).

    ZZ habe ich zwar nichts mehr mit PfÜBs zu tun. Aber die bearbeitende Rechtspflegerin hat garantiert nicht die Zeit, vor Erlass der PfüBs jeweils im Internet nachzuschauen, geschweige denn die Emails durchzuforsten. Nur zufälligerweise ist da mal was bekannt.

    Ja, was soll man sagen: Ohne ein geordnetes System im Hause, für welches ja wohl die GL verantwortlich ist, lässt sich da nix machen. Die PfÜBs gehen einfach so raus, ohne dass man Gewissheit über eventuelle Insolvenzen hat. Bei solchen Massenverfahren hat man nach den Basiszahlen von Pebb§y einfach keine Zeit, jeweils noch unter insolvenzbekanntmachungen.de zu recherchieren. Bis jetzt gabs aber auch kaum Erinnerungen durch einen Inso-Schuldner.

    Dass das ganze System so unbefriedigend ist, muss man mir nicht sagen. Aber wir haben auch keine Lösung.

  • In ForumStar gibts so eine Tabelle nicht und auf ForumStar des (zentralisierten) Insolvenzgerichts hat hier niemand Zugriff (soll wohl auch gar nicht möglich sein).


    Richtig, das wird in ForumSTAR nicht in Listenform dargestellt.
    Aber wenn nun das Gericht X das InsO-Verfahren erfasst, kann ich beim Öffnen meines Verfahrens beim Gericht Y das Inso-Verfahren sehen. Allerdings muss ich dann noch prüfen, ob es sich tatsächlich um meinen Schuldner handelt oder ob zufälligerweise Namensgleichheit besteht.

  • Da muss ich doch gleich mal bei unserer zuständigen Stelle nachfragen, warum das hier nicht so funktioniert. Aber hier scheint ja (in FS) so einiges nicht zu funktionieren, was anderswo zu funktionieren scheint (zB. keine Textbausteine für vereinfachtes Unterhaltsverfahren, für die Vollstreckung von Ordnungs- und Zwangsgelder; das Berufungsgericht kann nicht auf die Daten des erstinstanzlichen Gerichts zugreifen und umgekehrt, d.h. alles muss neu angelegt oder nachgetragen werden .....).

  • :daumenrau

    Der Großteil der Eröffnungen ist bei uns inzwischen wegen forumSTAR erfasst. Bei den Gericht, die (noch) nicht daran angeschlossen sind, macht dies dann unsere Zivil-SE.

    Vielleicht bin ich ja einfach zu faul, aber sicherlich würde ich die Listen nicht persönlich verwalten. Warum auch???
    Ich weiß nicht, wie viele 1000 PfÜBse ich in meinen rd. 10 Jahren M-Abt. erlassen habe, aber sicherlich musste ich wg. §§ 88ff InsO weniger als fünf wieder aufheben.

    In meinen Augen steht der Nutzen dieser Tabellen in keinem Verhältnis zum Aufwand.

    Wenn mir ein Name durch die Bewilligung von BerH ("außergerichtl. Schuldenbereinigung") etc. bekannt vorkommt, schaue ich schon ins Portal, dies ist aber die absolute Ausnahme.
    Gerade wenn der Schuldner umzog, was bei Schuldnern nicht besonders außergewöhnlich ist, und daher an einem anderen InsO-Gericht das Verfahren eröffnet wurde, finde ich ihn weder im Portal noch in irgendwelchen hausinternen Listen.


    :daumenrau hier lassen wir es auch darauf ankommen. Weder ist mir eine Pflicht zum Nachschauen bekannt noch lohnt es sich bei einem Verhältnis von ca. 1 Erinnerung zu 5.000 Pfübs.

    An an einem kleinen Gericht haben meine Vorgänger auch mehr oder weniger fleißig die InsO-MiZis eingetragen, ich habe es aber eingestellt, weil die Listen nicht 100prozentig waren und weil die Geschäftsstellen des Insolvenzgerichts mal eine Zeit lang mehrere Monate im Rückstand war. Da kam die Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses ein halbes Jahr nach Eröffnung. Das war dann gerade im Krisenzeitraum mancher Firma, bei denen die Gläubiger sich vor Eröffnung noch schnell Werte sichern wollen, zu lange.

    ForumStar ist bei uns auch eher ein grobes Indiz, wenn der InsO-Button leuchtet. Oft findet man dann unter Insolvenzbekanntmachung.de dann nichts - was aber auch nichts heißen mag.

    Sicher sind Vollstreckungshindernisse von Amts wegen zu prüfen. Wenn einem aber nur unzureichende Mittel zur Verfügung stehen und nur bei den wenigsten Verfahren Treffer dabei sind, dann ist es effizienter, nur auf Erinnerung hin zu handeln. Dann aber schnell:)

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!
    Es scheint also nicht nur hier so zu sein, dass die listenmäßige Erfassung der Mitteilungen letztlich für hohle Nüsse erfolgt, weil bei den Sachbearbeitern in den Zwangsvollstreckungsmassenverfahren keine Kapazitäten für eine Vorprüfung in jedem Einzelfall bestehen. Wenn ich jetzt noch den Arbeitsaufwand der Insolvenzgerichte für das Erstellen und Versenden der MiZis hoch- und hinzurechne, wird mir nur noch übel.
    Meines Erachtens gibt es zwei, nein eigentlich drei sinnvolle Wege, damit umzugehen:
    1) MiZis abschaffen, weil unverhältnismäßig
    2) ein vernünftiges, anwenderfreundliches und vor allem einheitliches System (z. B. eine Datenbank) entwickeln, das eine schnelle und sichere Vorprüfung ermöglicht
    3) Personal in ausreichender Anzahl einstellen :D
    Ok, der letzte Vorschlag war abwegig...
    Aber mal im Ernst: könnte man da nicht mal eine Überprüfung anregen? Würde man sich da an die hauseigene Verwaltung und diese sich auf dem Dienstweg an die Mittelbehörden wenden?

  • Bei uns (Amtsgericht in Niedersachsen) wird die Eröffnung in der Fachanwendung (EUREKA Vollstreckung) erfasst. Wird jetzt bei Eingang eines Pfüb-Antrages ein neues Verfahren angelegt, sieht die SE die Eintragung und weist den RPfl darauf hin. (Sollte zumindest noch so sein, ich bearbeite seit Jahren keine M-Sachen mehr.)

  • Es scheint also nicht nur hier so zu sein, dass die listenmäßige Erfassung der Mitteilungen letztlich für hohle Nüsse erfolgt, weil bei den Sachbearbeitern in den Zwangsvollstreckungsmassenverfahren keine Kapazitäten für eine Vorprüfung in jedem Einzelfall bestehen. Wenn ich jetzt noch den Arbeitsaufwand der Insolvenzgerichte für das Erstellen und Versenden der MiZis hoch- und hinzurechne, wird mir nur noch übel.
    Meines Erachtens gibt es zwei, nein eigentlich drei sinnvolle Wege, damit umzugehen:
    1) MiZis abschaffen, weil unverhältnismäßig
    2) ein vernünftiges, anwenderfreundliches und vor allem einheitliches System (z. B. eine Datenbank) entwickeln, das eine schnelle und sichere Vorprüfung ermöglicht
    3) Personal in ausreichender Anzahl einstellen :D
    Ok, der letzte Vorschlag war abwegig...

    Aber mal im Ernst: könnte man da nicht mal eine Überprüfung anregen? Würde man sich da an die hauseigene Verwaltung und diese sich auf dem Dienstweg an die Mittelbehörden wenden?

    Dem schließe ich mich uneingeschränkt an. :daumenrau Nur zur letzten Frage: Meine Erfahrung: Das wird wie immer nichts bringen. Ab besten: Man zieht an den Ober- und Mittelbehörden 1-2 Mitarbeiter ab, die sich damit mal beschäftigen und was entwickeln, was für alle gut und schnell funktioniert. "Unten" gibt es nichts mehr abzuziehen.

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