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Was passiert denn im günstigsten Fall, wenn der EuGH im Sinne der Beamten entscheidet?
Nichts!
Wie "Nichts" ? Ich hoffe doch sehr, dass der EuGH demnächst klar und unmissverständlich die bestehende Diskriminierung hervorhebt und zumindest ganz überwiegend im Sinne der Klagen gegen die Länder Feststellungen treffen wird. Ich selbst rechne mit nicht unerheblichen Rückzahlungsansprüchen der Beschäftigten, die die Haushaltskassen schon belasten werden. Ich meine auch, dass die Finanzer schon Beträge eingeplant haben. Gut dürfte sein, dass es noch Zinsen dazu gibt. Mit der Entscheidung des EuGH werden viele anhängige Verfahren wieder in Gang gesetzt, selbst das BVerwG ist schon damit befasst. Es dürfte ein Ende der ganzen Arie absehbar sein.