Hallo !
Folgender Fall quält mich gerade:
Der Erblasser ist verstorben.Die Ehefrau war bereits vorverstorben.Der Erblasser war Österreicher.
Der Erblasser hat 6 Kinder.Ein Testament gibt es nicht.
4 der 6 Kinder haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Zwei der ausschlagenden Kinder haben widerum eigene Kinder.Diese zwei Enkel leben jedoch in Österreich.Hatte den beiden Enkeln vor 7 Monaten mitgeteilt, dass sie Erben sind.Eine Rückmeldung ist nicht erfolgt.
Aufgrund Ablauf der 6-Monatsfrist wird hier von der Annahme der Erbschaft ausgegangen.
Somit sind 2 Kinder und 2 Enkel Erben.Gilt hier jeweils Erbe zu 1/4-Anteil ?
Der eine Sohn gibt nun an, dass ein Erbschein benötigt wird.
Meiner Meinung nach ist dies ein Erbschein nach § 2369 I BGB,oder ?
Wie sieht es mit den Erben aus Österreich aus ? Müssen die noch explizit die Erbschaftsannahme erklären ?