Hallo,
wie in diversen Kommentaren ausgeführt ist es ja möglich, dass der Rechtspfleger auch im Kostenfestsetzungsverfahren einen mündlichen Termin anberaumt und dort ggfs. einen Vergleich protokolliert.
Mich würde interessieren, ob jemand hier schon einmal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat bzw. dies regelmäßig so handhabt.
Insbesondere bei streitigen und schwierig zu bewertenden Fragen (ist das Privatgutachten erstattungsfähig?) und bei umfangreichen Berechnungen (Kammergerichtsformel, ggfs. noch mit Teil PKH oder solchen Scherzen) böte sich das ja an, oder nicht?
Bin mal gespannt, ob jemand in diesem Bereich schon einmal Erfahrung gemacht hat!
Gruß aus dem Wochenende
rezk