Hallo,
ich bin noch nicht so lange im Grundbuchamt tätig und hoffe, dass mir bei folgendem Sachverhalt geholfen werden kann.
Im Grundbuch ist in Abt. II ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Die K-Abteilung hat im Juni 2012 eine Kopie des Zuschlagsbeschlusses zur Kenntnis zur Grundakte gesandt. Da der K-Abteilung die UB noch nicht vorliegt, hat diese noch kein Ersuchen auf Eintragung des Erstehers übersandt.
Jetzt habe ich einen Antrag von der OFD zwecks Eintragung einer Sicherungshypothek vorliegen. Schuldner ist der alte bzw. derzeit im Grundbuch stehende Eigentümer.
Aufgrund des Zuschlagsbeschlusses ist der Ersteher ja Eigentümer geworden (ohne Grundbucheintragung ), gem. § 90 ZVG. Da mir der Zuschlagsbeschluss vorliegt, habe ich davon Kenntnis.
Nun weiß ich nicht, wie ich bezüglich des Antrages auf Eintragung der Sicherungshypothek zu verfahren habe :(.