Gem der PKH-Bekanntmachung 2014 vom 06.12.2013 ( BgBl. 2013 Teil I Nr. 70 , S. 4088 vom 12.12.2013) werden sich ab Januar die Freibeträge erhöhen:
a.) Partei 452,00 EUR
b.) Verdienerfreibetrag 206,00
c.) Kind 15 -18 341,00
d.) Kind 7- 14 299,00
e.) Kind bis 6 263,00
f.) erwachsene Unt.haltspfl. 362,00
Ziff. a.) gilt selbstverständlich auch zusätzlich für Ehegatten/Lebenspartner
Nachtrag :
Der Bekanntmachungstext befindet sich in #8