Alles anzeigenIch hole diesen Thread einfach nochmal hoch. Ich habe ein Verfahren, in dem der Verwalter mir jetzt den Schlussbericht einreicht. Alles verwertet. Bis auf die Lebensversicherung. Deren Rückkaufwert ist erst in 2 Jahren zur Auszahlung fällig. Er möchte jetzt gerne das Verfahren beenden und für diesen Anspruch die Nachtragsverteilung angeordnet.
Wie haltet Ihr denn solche Fälle? Mit der Genehmigung der Schlussverteilung warten? oder einfach Verfahren beenden und NTV ?
Ja, hätte ich hier keinerlei Bedenken.
Die anderen Erwägungen - § 160 InsO zum NVT-"Vorbehalt", § 197 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu nicht verwertbaren Massegegenständen (?) - finde ich zu kompliziert und eigentlich auch nicht wirklich passend.
Letztlich hat er doch alles verwertet, auch die LV per Kündigung.
Mit der NVT wird doch relativ simpel und lediglich die Berechtigung des IV aufrechterhalten, nach InsO-Aufhebung auch noch die erst zwei Jahre später fällige Auszahlung des Rückkaufwertes aus der schon gekündigten LV in Empfang nehmen zu dürfen.
jo, so sehe ich das auch irgendwie. Alles andere finde ich zu kompliziert und holprig.