Eine Ausschlagungserklärung ist anscheinend auf dem Postweg verloren gegangen. Nun wurde eine Erklärung der Anfechtung der Annahme der Erbschaft eingereicht. Zudem hat der Notar beantragt, "gegen die Versäumung der Ausschlagungsfrist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren". Ich habe ihm telefonisch und schriftlich mitgeteilt, dass es das nicht gibt. Er hat nun schriftlich mitgeteilt, dass er seinen Antrag aufrecht erhält.
Was soll ich machen?