Hallo zusammen,
ich sitze hier vor einem Antrag und weis nicht so richtig was ich damit machen soll.
Zunächst mal der Sachverhalt:
Im Grundbuch ist eine befristete bpD (Recht zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung einer Photovoltaikanlage) eingetragen.
Im Gleichrang ist auch noch eine halbspaltige Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine solche Dienstbarkeit eingetragen.
Berechtigter beider Rechte ist eine natürliche Person.
Mein Problem:
Der Berechtigte ist nun verstorben. Es gibt einen Erbschein, welcher einen nicht befreiten Vorerben ausweist. Nacherben sind aufgeführt und Ersatznacherbschaft angeordnet.
Die Vorerbin bewilligt und beantragt nun die Löschung der o.g. Dienstbarkeit und die Umschreibung der Vormerkung auf sich, indem Sie das Benennungsrecht des Erblassers ausübt.
Die Dienstbarkeit müsste ich löschen können, da die Dienstbarkeit mit Tod des Berechtigten erlischt, §§ 1090 Abs. 2, 1061 BGB.
Bei der Umschreibung der Vormerkung hab ich aber keinen richtigen Plan wie ich das machen soll...
Meine Überlegung wäre hierzu, dass ich doch die Eigentümer zur Umschreibung benötige? Diese müssen doch die Bewilligung abgeben?
Und was mache ich mit den Nacherben? Müssen diese nicht auch bei der Umschreibung mitwirken?
Ich habe wirklich einen Knoten im Kopf und wäre über eure Hilfe dankbar!:)