Also ehrlich: Als Rechtsuchender wären mir ortsübliche Bearbeitungszeiten egal. Ich habe grundsätzlich Verständnis, wenn nach Monaten (!) des Zuwartens und keinerlei sichtbarer Regung bei der Bearbeitung gedrängelt wird. Da gibt es ja auch mehrere Stufen ("...erinnere ich höflich an den Antrag vom ... und bitte um Erledigung oder Mitteilung der Hindersgründe", bis hin zur nochmaligen Erinnerung, der letztmaligen Erinnerung unter Androhung der Verzögerungsrüge und schließlich der Einlegung der Verzögerungsrüge)
Dabei finde ich es auch egal, ob es ein Bürger mit dem Bauamt, dem Finanzamt, dem Amt für Weihnachtsdekoration oder eben mit dem Gericht zu tun hat.
So und nun::tomate
Aber unter uns: Wenn sich nach Monaten bei der Beihilfestelle nichts tun würde, würde man wohl auch zum Drängeln neigen.
Wie gesagt: Der Ton macht die Musik. Und wenn eine Verzögerungsrüge kommt, kann der korrekt arbeitende Sachbearbeiter den schwarzen Peter im Rahmen der Anzeigepflicht schließlich eine Ebene höher schieben.