hallo, folgender Sachverhalt:
PKH-Antrag und Beiordnung, Beschluss:
"wird Rechtsanwalt X zur unentgeltlichen Vertretung für diese Instanz beigeordnet"
es gab nur diese Instanz, bekommt er nun die PKH-Vergütung oder nicht? soll das heißen er hat keinen Anspruch gegen die Partei (§122 Abs.1 ZPO) oder GAR KEINEN Anspruch?
hab ich so ja noch nie gesehen
wer hilft mir