Huhu,
ich habe hier eine Rechtsanwältin, die ebenfalls in mehreren Verfahren als Betreuerin eingesetzt ist.
Diese beantragt nun in gefühlt allen Verfahren, in denen sie Betreuerin ist Beratungshilfe für Widerspruch gegen Bescheid über die Feststellung des Grads der Behinderung. Der Widerspruch wird immer damit begründet, dass die Erkrankung einen höheren Behinderungsgrad rechtfertigt.
Sie ist ja gleichzeitig Betreuerin und das als Rechtsanwältin. Würdet ihr trotzdem Beratungshilfe erteilen oder auf ihre Eigenschaft als Betreuerin hinweisen?
Liebe Grüße