Wo erteilt ihr die Genehmigung? 8
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in der PF-Akte (3) 38%
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in der SO-Akte (3) 38%
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andere Handhabung (bitte erläutern) (2) 25%
Hallo
Bei uns ist durch die neue Geschäftsstelle gefragt worden, ob familiengerichtliche Genehmigungen, wenn ein Ergänzungspfleger benötigt wird, in der SO- oder der PF-Akte erteilt werden. Erst dadurch ist uns aufgefallen, dass wir das unterschiedlich handhaben.
Wenn die Urkunde (z.B.) zur Genehmigung eingeht, wird eine SO-Akte angelegt. Der Rechtspfleger stellt fest, dass die Eltern nicht handeln konnten und ein Ergänzungspfleger benötigt wird. Den bestellt er dann (nach Anhörung), woraufhin eine PF-Akte angelegt wird. In der PF-Akte wird der Ergänzungspfleger verpflichtet. Soweit bei allen gleich.
Aber dann arbeiten die einen in der PF-Akte weiter, also nehmen die Nachtragsurkunde und ggf. die Stellungnahme des Ergänzungspflegers zu dieser Akte und erteilen auch hier die Genehmigung. Die SO-Akte wird dann nach Erledigung der Sache nur noch weggelegt.
Die anderen arbeiten in der SO-Akte weiter, also nehmen die Nachtragsurkunde zur SO-Akte und erteilen auch hier die Genehmigung. In der PF-Akte erscheint dann nur noch die Aufhebung der Pflegschaft nach Abschluss der Angelegenheit.
Wie handhabt ihr das? Genehmigung in der So-Akte, in der PF-Akte, oder ganz anders?