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Ich werde wohl aber nachträgliche Ratenzahlungen ab dem Zeitpunkt der Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anordnen. "Neuer Job seit 01/2015, aber Mitteilung vergessen? Super, also monatliche Raten in Höhe von ...€ beginnend ab 01/2015 - Übrigens ist der Gesamtbetrag der Forderung damit bereits fällig."
- Kommt irgendwie der Aufhebung gleich....
So ähnlich hatte ich den Fall schon, habe aufgehoben und wurde vom OLG gehalten. Antrag auf Ratenherabsetzung auf Null wegen Verschlechterung, auf Nachfrage habe ich dann aus den Belegen ersehen können, dass sich auch Ausgaben nicht unerheblich verringert hatten, was ("natürlich") vergessen wurde.