Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich kann es kaum ertragen und bin mir ziemlich sicher, dass genau die hier verantwortlichen Politiker sich die sinkenden Bearbeitungszeiten zu gegebener Zeit als ihr Verdienst auf ihre eigenen Fahnen schreiben werden.

  • Beim ZGBA Böblingen wird von mehr als 1.000 Rückständen pro Sachbearbeiter gesprochen. Die Folge sollen Überlastungsanszeigen sein. Auch von -elektronischer- Amtshilfe durch die Nachbar-ZGBAs wird gesprochen.

  • Beim ZGBA Böblingen wird von mehr als 1.000 Rückständen pro Sachbearbeiter gesprochen. Die Folge sollen Überlastungsanszeigen sein. Auch von -elektronischer- Amtshilfe durch die Nachbar-ZGBAs wird gesprochen.

    Na wunderbar....kann man ja gleich im Büro übernachten :gruebel:

  • Auch von -elektronischer- Amtshilfe durch die Nachbar-ZGBAs wird gesprochen.

    Davon wird nicht nur gesprochen, das ist Tatsache. Sehr zur Freude der Nachbar-ZGBA's, die bislang einigermaßen funktioniert haben

  • Wenn ich das richtig verstehe, wird von anderen Grundbuchämtern "ausgeholfen". Wie hat man sich das im Einzelnen vorzustellen und wie verhält es sich dann mit den Regeln (vor allem) über die örtliche und (aber auch) über die funktionelle Zuständigkeit? Ohne entsprechende gesetzliche Regelung wird wohl kaum das Grundbuchamt A die Angelegenheiten des Grundbuchamts B erledigen können und wenn es das nicht kann, dann können dies auch die beim Grundbuchamt A tätigen Rechtspflegerinnen nicht, mag es dort in der Geschäftsverteilung so geregelt sein oder auch nicht. Gibt es also für diese "Aushilfe" auch eine gesetzliche Grundlage und wie ist diese im Einzelnen beschaffen?

  • Hier (Niedersachsen) kommt es gelegentlich vor, dass einzelne Mitarbeiter teilweise abgeordnet werden, allerdings ohne Präsenzpflicht. Sie bearbeiten also die Sachen des anderen Gerichts unter dessen Bezeichnung von ihrer Stammdienststelle aus.

  • Hier (Niedersachsen) kommt es gelegentlich vor, dass einzelne Mitarbeiter teilweise abgeordnet werden, allerdings ohne Präsenzpflicht. Sie bearbeiten also die Sachen des anderen Gerichts unter dessen Bezeichnung von ihrer Stammdienststelle aus.


    Dann wird es in den genannten Grundbuchämtern wohl auch so laufen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, wird von anderen Grundbuchämtern "ausgeholfen". Wie hat man sich das im Einzelnen vorzustellen und wie verhält es sich dann mit den Regeln (vor allem) über die örtliche und (aber auch) über die funktionelle Zuständigkeit? Ohne entsprechende gesetzliche Regelung wird wohl kaum das Grundbuchamt A die Angelegenheiten des Grundbuchamts B erledigen können und wenn es das nicht kann, dann können dies auch die beim Grundbuchamt A tätigen Rechtspflegerinnen nicht, mag es dort in der Geschäftsverteilung so geregelt sein oder auch nicht. Gibt es also für diese "Aushilfe" auch eine gesetzliche Grundlage und wie ist diese im Einzelnen beschaffen?


    Die Kollegen werden formell vom Grundbuchamt A an das Grundbuchamt B abgeordnet mit Zustimmung des Personalrats und ihrer eigenen (mehr oder weniger freiwilligen) natürlich.
    Sie erhalten Telefonnummern und Internetanbindung beim Amt B und arbeiten dann für dieses.

    Allerdings nicht in B, sondern in A oder im heimischen Keller.

  • Da jeder Vollzeit-Sachbearbeiter (= zu diesem Begriff degradierter Rechtspfleger) beim Grundbuchamt Achern 330 offene Verfahren hat und „die Mitarbeiter wie die Brunnenputzer arbeiten“ (so der AG-Direktor im Acher- und Bühler Bote vom 13. Mai 2017)

    https://bnn.de/lokales/achern…rbeitungszeiten

    frage ich mich angesichts dessen, dass der Justizminister mit Blick auf die Vollzeitsachbearbeiter konstatiert, dass mehr Personal benötigt wird, diese Leute aber erst ausgebildet werden müssten, ob es Sinn macht, weiterhin („ganzheitliche Bearbeitung“) die Rechtspfleger den Brunnen putzen zu lassen oder ob nicht verstärkt –wie im übrigen Bundesgebiet auch- die vorbereitenden Arbeiten auf den mittleren Dienst zu verlagern sind. Schließlich putzt der Weihnachtsmann den Schornstein, durch den er kommt, auch nicht selbst…:D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Wenn ich das richtig verstehe, wird von anderen Grundbuchämtern "ausgeholfen". Wie hat man sich das im Einzelnen vorzustellen und wie verhält es sich dann mit den Regeln (vor allem) über die örtliche und (aber auch) über die funktionelle Zuständigkeit? Ohne entsprechende gesetzliche Regelung wird wohl kaum das Grundbuchamt A die Angelegenheiten des Grundbuchamts B erledigen können und wenn es das nicht kann, dann können dies auch die beim Grundbuchamt A tätigen Rechtspflegerinnen nicht, mag es dort in der Geschäftsverteilung so geregelt sein oder auch nicht. Gibt es also für diese "Aushilfe" auch eine gesetzliche Grundlage und wie ist diese im Einzelnen beschaffen?


    Die Kollegen werden formell vom Grundbuchamt A an das Grundbuchamt B abgeordnet mit Zustimmung des Personalrats und ihrer eigenen (mehr oder weniger freiwilligen) natürlich.
    Sie erhalten Telefonnummern und Internetanbindung beim Amt B und arbeiten dann für dieses.

    Allerdings nicht in B, sondern in A oder im heimischen Keller.

    Und weshalb stimmen der Personalrat und die betroffenen Kollegen dem zu?

  • Wenn ich das richtig verstehe, wird von anderen Grundbuchämtern "ausgeholfen". Wie hat man sich das im Einzelnen vorzustellen und wie verhält es sich dann mit den Regeln (vor allem) über die örtliche und (aber auch) über die funktionelle Zuständigkeit? Ohne entsprechende gesetzliche Regelung wird wohl kaum das Grundbuchamt A die Angelegenheiten des Grundbuchamts B erledigen können und wenn es das nicht kann, dann können dies auch die beim Grundbuchamt A tätigen Rechtspflegerinnen nicht, mag es dort in der Geschäftsverteilung so geregelt sein oder auch nicht. Gibt es also für diese "Aushilfe" auch eine gesetzliche Grundlage und wie ist diese im Einzelnen beschaffen?


    Die Kollegen werden formell vom Grundbuchamt A an das Grundbuchamt B abgeordnet mit Zustimmung des Personalrats und ihrer eigenen (mehr oder weniger freiwilligen) natürlich.
    Sie erhalten Telefonnummern und Internetanbindung beim Amt B und arbeiten dann für dieses.

    Allerdings nicht in B, sondern in A oder im heimischen Keller.

    Und weshalb stimmen der Personalrat und die betroffenen Kollegen dem zu?

    Vielleicht, um die Kollegen im anderen Gericht nicht hängen zu lassen... und ich vermute mal, dass man auch gegen seinen Willen abgeordnet werden kann. Vielleicht stimmt man dann ja zu, weil es "besser aussieht" :gruebel:


  • Und weshalb stimmen der Personalrat und die betroffenen Kollegen dem zu?

    • weil es den betroffenen Kollegen egal ist, ob sie Grundbuchsachen des GBA A oder B bearbeiten, sofern sie ihren Arbeitsplatz nicht wechseln müssen
    • weil es sinnvoll ist, sich gegenseitig zu helfen
    • weil die betroffenen Kollegen die Gundbuchsachen des GBA A lieber von B aus bearbeiten, als nach A zu ziehen


    Letztendlich ist es doch prinzipiell nix anderes, wie wenn man sich innerhalb einer Behörde gegenseitig aushilft, weil eine Abteilung abgesoffen ist. Hier eben nur behördenübergreifend, was dank der Technik möglich ist. Und hinsichtlich des dritten Punktes auch eine Möglichkeit, die missglückte Standortentscheidung durch die Hintertür zu korrigieren.

    In der Praxis ist es soweit ich weiß so, dass die Leute schon gefragt werden, wo sie sich eine Verwendung vorstellen könnten. Wenn dann 40 nach B wollen, aber keiner nach A, dann lasse ich doch lieber die Leute von B aus die Grundbuchsachen des GBA A erledigen, als sie zwangsweise nach B zu stecken mit der Folge, nach einer Woche 40 Versetzungsanträge auf dem Tisch liegen zu haben.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Genauso läuft es!

    Deshalb wurde entgegen ursprünglicher Planung auch schon vorzeitig das sog. Home Office eingeführt.
    Damit kann man z. B. Mütter mit Kindern zu einer Aufstockung bewegen und so das eine oder andere zehntel AKA rauskitzeln.
    Oder Kollegen mit langem Anfahrtsweg davon abhalten auf 75, 60 oder 50 Prozent zu verkürzen.
    Kleinvieh mach auch Mist.

  • Wenn ich das richtig verstehe, wird von anderen Grundbuchämtern "ausgeholfen". Wie hat man sich das im Einzelnen vorzustellen und wie verhält es sich dann mit den Regeln (vor allem) über die örtliche und (aber auch) über die funktionelle Zuständigkeit? Ohne entsprechende gesetzliche Regelung wird wohl kaum das Grundbuchamt A die Angelegenheiten des Grundbuchamts B erledigen können und wenn es das nicht kann, dann können dies auch die beim Grundbuchamt A tätigen Rechtspflegerinnen nicht, mag es dort in der Geschäftsverteilung so geregelt sein oder auch nicht. Gibt es also für diese "Aushilfe" auch eine gesetzliche Grundlage und wie ist diese im Einzelnen beschaffen?


    Eine Möglichkeit ist, dass der "Aushelfer" einem vollen Referat samt Sachbearbeiter zugeordnet wird.
    Dort erfolgt dann eine Bearbeitung nach Absprache. Wie diese Absprache aussieht, hängt dann auch von der Personenkonstellation ab. Eine gute Kommunikation ist da natürlich Alles! :)

  • Bei dieser "Absprache-Verfahrensweise" ist nicht mehr gewährleistet, dass sich der zuständige Rechtspfleger für jeden Einzelfall und für jedermann ersichtlich aus der Geschäftsverteilung ergibt. Dass dies rechtlich äußerst bedenklich ist, sollte keinem Zweifel unterliegen. Die "massenweise" Abordnungspraxis" führt zudem zu einer Aushöhlung der Regeln über die örtliche Zuständigkeit. Die abgeordneten Rechtspfleger sitzen nicht mehr beim GBA A, sondern beim GBA B und werden Letzteres voraussichtlich auch niemals von Innen sehen, so dass die Zuständigkeit nur noch formal eingehalten wird. Und drehen die vielen "Abgeordneten" eigentlich ansonsten Däumchen, wenn sie so viel aushelfen können?

    Die technischen Möglichkeiten und personaltechnische "Kunstgriffe" führen somit dazu, dass niemand mehr weiß, wer eigentlich was und wo bearbeitet. Das ist im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben nicht akzeptabel aber im Mangelzustand nimmt man es mit dem Gesetz wohl nicht mehr so genau, weil der Zweck offenbar die Mittel heiligt.

    Im Übrigen: Die bestehenden unhaltbaren Zustände wurden bereits vor langem prognostiziert und wer auch nur ansatzweise mit Grundbuchsachen vertraut ist, konnte die Augen nicht davor verschließen, dass sich diese Prognosen auch verwirklichen werden (und wer die Augen gleichwohl davor verschlossen hat, braucht heute nicht zu jammern). Dementsprechend wurden die Kollegen auch eindringlich davor gewarnt, sich diesbezüglich auf irgendeinen "Kuhhandel" einzulassen, weil derjenige die betreffenden Zustände zu beseitigen hat, der auch für sie verantwortlich ist. Nach all dem, was hier geschrieben wird, drängt sich aber die Vermutung auf, dass es sich bei der Rechtspflegerschaft um eine beliebige und im Zweifel "kuschende" personelle Manövriermasse handelt. Vom fehlenden qualifizierten Nachwuchs will ich hier erst gar nicht reden.

  • Beim ZGBA Böblingen wird von mehr als 1.000 Rückständen pro Sachbearbeiter gesprochen. Die Folge sollen Überlastungsanszeigen sein. Auch von -elektronischer- Amtshilfe durch die Nachbar-ZGBAs wird gesprochen.

    Für das ZGA Böblingen sind nicht nur Kollegen von Nachbargerichten eingespannt , sondern m.W. auch Kollegen von 2 badischen ZGAs.
    Ob Achern und Emmendingen ähnliche "Solidarität" erfahren , ist mir in dem Umfang nicht bekannt.
    Ein "kritisches " badisches ZGA der Anfangszeit - Villingen-Schwenningen - scheint inzwischen seine Anfangsprobleme in den Griff bekommen zu haben.
    Andere wie Maulbronn oder Mannheim und Tauberbischofsheim waren von Anfang an nie das Problem.
    Warum es bei den einen klappt und den anderen nicht ?:gruebel:
    Möglicherweise - neben der Standortwahl - zu viel Personalwechsel ?

  • Ich greife mal zwei Zitate aus den letzten Posts heraus:

    Ich kann es kaum ertragen und bin mir ziemlich sicher, dass genau die hier verantwortlichen Politiker sich die sinkenden Bearbeitungszeiten zu gegebener Zeit als ihr Verdienst auf ihre eigenen Fahnen schreiben werden.


    Und weshalb stimmen der Personalrat und die betroffenen Kollegen dem zu?

    • weil es den betroffenen Kollegen egal ist, ob sie Grundbuchsachen des GBA A oder B bearbeiten, sofern sie ihren Arbeitsplatz nicht wechseln müssen
    • weil es sinnvoll ist, sich gegenseitig zu helfen
    • weil die betroffenen Kollegen die Gundbuchsachen des GBA A lieber von B aus bearbeiten, als nach A zu ziehen


    Letztendlich ist es doch prinzipiell nix anderes, wie wenn man sich innerhalb einer Behörde gegenseitig aushilft, weil eine Abteilung abgesoffen ist. Hier eben nur behördenübergreifend, was dank der Technik möglich ist. Und hinsichtlich des dritten Punktes auch eine Möglichkeit, die missglückte Standortentscheidung durch die Hintertür zu korrigieren.

    Passt das zusammen? Wenn man sich auf der einen Seite über die Oberen darüber erregt, kann ich nicht auf der anderen Seite um jeden Preis alles dafür tun, dass das Ziel der Oberen auch tatsächlich erreicht wird. Insoweit sind die personalrechtlichen Mittel als Gegengewicht zu Entscheidungen des Dienstherrn durchaus vorhanden, wenn sie denn genutzt werden.

    Daher ist die Frage

    Und drehen die vielen "Abgeordneten" eigentlich ansonsten Däumchen, wenn sie so viel aushelfen können?

    und diese Feststellung

    Die technischen Möglichkeiten und personaltechnische "Kunstgriffe" führen somit dazu, dass niemand mehr weiß, wer eigentlich was und wo bearbeitet. Das ist im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben nicht akzeptabel aber im Mangelzustand nimmt man es mit dem Gesetz wohl nicht mehr so genau, weil der Zweck offenbar die Mittel heiligt.

    ... Dementsprechend wurden die Kollegen auch eindringlich davor gewarnt, sich diesbezüglich auf irgendeinen "Kuhhandel" einzulassen, weil derjenige die betreffenden Zustände zu beseitigen hat, der auch für sie verantwortlich ist. Nach all dem, was hier geschrieben wird, drängt sich aber die Vermutung auf, dass es sich bei der Rechtspflegerschaft um eine beliebige und im Zweifel "kuschende" personelle Manövriermasse handelt. .

    m.E. bei allem Respekt vor der Solidarität der Rechtspflegerschaft untereinander und vor den Kolleginnnen und Kollegen, die die Masse an Rückstände letztendlich zu wuppen haben (ich weiß wie das ist!) durchaus berechtigt.

    Denn über eins muss man sich bei alldem im Klaren sein: Ein Dankeschön in irgend einer Form ist für den gezeigten Einsatz jedenfalls vom Dienstherrn hierfür nicht zu erwarten!

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