Ist der Notar, dem eine sog. Doppelvollmacht im Grundstückskaufvertrag erteilt wurde, im Genehmigungsbeschluss als Verfahrensbevollmächtigter aufzunehmen ?
Wem ist in diesem Fall die noch nicht rechtskräftige betreuungsgerichtliche Genehmigung zuzustellen:
dem Betreuer, dem Notar (aufgrund seiner Doppelvollmacht) oder beiden ?