ZitatVor diesem Gesichtspunkt prüfen muss es der Landrat ohnehin - entweder jetzt oder eben, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und der Mieterhöhung unwiderruflich zugestimmt wurde.
Muß er das wirklich? Ist es nicht so, daß es feste Sätze gibt und wenn das halt nicht reicht, muß der Mieter selber einstehen dafür? Und wenn es dem Antragsteller wirklich egal ist, was ich wohl glaube, er muß ja nichts zahlen, und die Erhöhung war ungerechtfertigt, wer zahlt das dann im Endeffekt? Der Antragsteller sicher nicht mit seinen Steuern