Hallo zusammen,
ich benötige mal eure Hilfe.
In einem IK-Verfahren weigert sich der Schuldner, den ersten pfändbaren Betrag an die Masse zu zahlen. Die Auszahlung des Gehaltes sowie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen so dicht beeinander, dass wir den Arbeitgeber noch gar nicht anschreiben konnten, weil uns die Akte noch nicht vorlag.
Wir haben den Arbeitgeber selbstverständlich sofort nach Akteneingang angeschrieben. Der pfändbare Betrag, den wir noch nicht eingezogen haben, erhalten wir auch nicht vom Schuldner. Er reagiert einfach nicht auf unsere Aufforderungen. Nun meine Frage: was kann ich tun, damit ich noch den ausstehenden Betrag einziehen kann? Gericht informieren und abwarten, was passiert? Wie wird das bei euch gehandhabt?
Vielen Dank für eure Hilfe.