Wertigkeit von Urlaubsanträgen

  • Um welche Ferien und welchen Zeitraum handelt es sich eigentlich?

    Ich werfe mal noch Variante C ins Spiel:

    c) Großeltern mit schulpflichtigen Enkeln


  • Vielleicht möchte B ja gerne mit Partner und dessem Kind in den Ferien gemeinsam in den Urlaub.

    Bei rund 15 Wochen Schulferien im Jahr sollte man sich dass doch eigentlich aufteilen können, sind doch genug Ferien für alle da...

  • Stimmt...aber das funktioniert nicht, wenn a) immer Vorrang hat, weil er EIGENE Kinder hat und verheiratet ist.

    Eigentlich sollte eine gerechte Urlaubsverteilung innerhalb eines Gerichts möglich sein. Aber den Faktor "eigene Kinder" und "Kinder des Lebenspartners" bei der Auswahl in Spiel zu bringen, halte ich für völlig überzogen.

    Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit wird.
    Das Wunder ist eine Frage des Trainings!
    (Albert Einstein)


  • Vielleicht möchte B ja gerne mit Partner und dessem Kind in den Ferien gemeinsam in den Urlaub.

    Bei rund 15 Wochen Schulferien im Jahr sollte man sich dass doch eigentlich aufteilen können, sind doch genug Ferien für alle da...

    Das stimmt leider nur bedingt. Was will man denn bei 1 Woche Herbstferien und nur 1 Woche Winterferien groß aufteilen?

  • Eine/r die Herbstferien, der/die andere die im Winter.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Urlaubsgestaltung sollte immer in Absprache möglich sein und kein Problem der Geschäftsleitung. Funktioniert hier segenswerter Weise auch.

    Wenn es mal nicht funktioniert und es hart auf hart kommt

    (sofern bei den Kindern noch Schulpflicht besteht)


    :
    Die/der eine ist ohne Kinder und der/die andere mit Kindern. Das sind Fakten die niemand zu ignorieren vermag, das Pendel wird zu letzterem ausschlagen. Ende


    zu Maya #28: Nein, es haben eben rein rechtlich nicht beide Kinder, a)hat Kinder, b) hat keine, die hat der Lebensgefährte.

    6 Mal editiert, zuletzt von Insulaner (30. September 2019 um 16:04) aus folgendem Grund: wegen # 28 und Schreibfehler

  • Es gibt noch zahlreiche weitere Konstellationen, z.B. keine Kinder, aber mit einem/r Lehrer/in verheiratet.
    Es kann nicht sein, dass dem Kollegen mit Kindern dann immer der Vorrang in den Ferien eingeräumt wird und dem mit dem/der Lehrer/in verheirateten Kollegen die Möglichkeit genommen wird, mit seinem Ehegatten gemeinsam in Urlaub zu fahren.
    In der Praxis sollte dies aber *eigentlich* kein Problem sein, denn wie schon zutreffend gesagt, so viel Urlaubstage wie Ferientage haben wir eh nicht. "Begehrte" Ferientermine dann eben im jährlichen Wechsel, und gut ist.
    Eine "Wertigkeit" von Urlaubansprüchen festzulegen halte ich jedem Fall für falsch.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Bei uns ist es so geregelt, dass der Urlaubsantrag bis zu einem bestimmten Stichtag für das Folgejahr eingereicht werden sollte (alle bis dahin eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt). Vorrang haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern nur in den Sommerferien. Da spielt es keine Rolle, ob eigene oder zusammenlebende oder zugelaufene; schulpflichtig ist das Stichwort (nach Ablauf der Schulpflicht reihen sich die Eltern wieder normal ein, auch wenn das Kind noch Abi macht).

    Nach dem Stichtag gilt die Malerregel: Wer zuerst kommt...

    Praktisch läuft es so ab, dass der Gruppenleiter die Anträge bis zum Stichtag sammelt, in den Urlaubsplan einträgt und dann in einer Versammlung den Anwesenden erklärt, dass das so nicht geht und man sich einigen solle (unter Beachtung der Schulpflicht). Alle wollen Brückentag? Jeht nich. Immer schön abwechselnd.
    Alle wollen Weihnachten? Nur wer im Vorjahr keinen Weihnachtsurlaub hatte bekommt den. Egal ob Kind oder nicht.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Hier bin ich derjenige, der über die Urlaubsanträge zu entscheiden hat.

    Bei mir läuft das so:

    Es gibt eine Urlaubsliste (Exceltabelle) im Gruppenlaufwerk. Auf die können alle zugreifen. Jeder trägt seinen Wunschurlaub in die Liste in Gün ein. Zusätzlich werden Fortbildungen und andere Abwesenheitszeiten (Elternzeiten, Sonderurlaube etc.) eingetragen. Meist ergibt sich schon ein Bild und die Kollegen besprechen das miteinander und stimmen sich ab. Je nach Bereich gibt es eine bestimme Anzahl an MA, die da sein müssen um de Dienstbetrieb vernünftig aufrecht zu erhalten. heißt für einige, das man sich in verschiedene Listen eintragen und abstimmen muss, da man evtl.. die Vertretung in einem andere Bereich ist. Funktioniert aber größtenteils tadellos.
    Brückentage und Weihnachten grundsätzlich im Wechsel. Wer sich nicht einträgt, hat ab spätestens Ende Oktober Pech, da ist unsere Deadline, und muss da nehmen wo noch was frei ist. Genehmigte Urlaube/Bummeltage trage ich dann in Rot ein.
    Sollte sich keine Einigung ergeben, so entscheide ich. Das Kriterium "Kind" "kein Kind" ist für mich dabei nur sekundär. Es heißt immer "Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Nirgendwo steht, dass eine Familie immer Kinder haben muss.

    Kann ja auch nicht ein, dass Kinder grundsätzlich Vorrang haben. Dann hätte ich z.B. nie die Chance mit meiner Frau (unser Kind ist erwachsen) gemeinsam Urlaub zu machen. Sie arbeitet in einem Zweckverband Grundschule/Kindergarten/Kita. Da bekommt sie grundsätzlich nur längeren Urlaub, wen alle drei Einrichtungen gleichzeitig geschlossen sind.

  • Bei uns ist es so geregelt, dass der Urlaubsantrag bis zu einem bestimmten Stichtag für das Folgejahr eingereicht werden sollte (alle bis dahin eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt). Vorrang haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern nur in den Sommerferien. Da spielt es keine Rolle, ob eigene oder zusammenlebende oder zugelaufene; schulpflichtig ist das Stichwort (nach Ablauf der Schulpflicht reihen sich die Eltern wieder normal ein, auch wenn das Kind noch Abi macht).

    ....


    Weshalb benachteiligt ihr eigentlich Eltern von Gymnasiasten? :gruebel: Und wird bei euch die Berufsschulpflicht berücksichtigt?

  • Ich bin auch nicht dafür, dass Eltern wegen ihrer Kinder grundsätzlich immer Vorrang vor allen anderen haben, aber bei uns gibt es z.B. Schließzeiten, das heißt, Kita komplett geschlossen ( 2 bis 3 Wochen in den Ferien ), bzw. bei schulpflichtigen Kindern keine Ferienhortbetreuung während der gesamten Ferien möglich. Ich kann ja dann mein 2 oder 5 oder 7 Jahre altes Kind nicht einfach unbetreut zu Hause lassen.

  • Ich bin auch nicht dafür, dass Eltern wegen ihrer Kinder grundsätzlich immer Vorrang vor allen anderen haben, aber bei uns gibt es z.B. Schließzeiten, das heißt, Kita komplett geschlossen ( 2 bis 3 Wochen in den Ferien ), bzw. bei schulpflichtigen Kindern keine Ferienhortbetreuung während der gesamten Ferien möglich. Ich kann ja dann mein 2 oder 5 oder 7 Jahre altes Kind nicht einfach unbetreut zu Hause lassen.

    Dann müsste man im Notfall eine Betreuung organisieren für den Zeitraum. Aber es geht halt nicht, dass die Kollegen ohne Kinder bzw. mit erwachsenen Kindern in den Ferien oder zu bestimmten Zeiträumen zurückstecken müssen.

    Es ist halt alles eine Frage der Absprache und des Miteinanders.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who


  • Dann müsste man im Notfall eine Betreuung organisieren für den Zeitraum. Aber es geht halt nicht, dass die Kollegen ohne Kinder bzw. mit erwachsenen Kindern in den Ferien oder zu bestimmten Zeiträumen zurückstecken müssen.

    Es ist halt alles eine Frage der Absprache und des Miteinanders.

    Gruß Grottenolm

    Ja, natürlich ist es eine Frage der Absprache. Aber eine Betreuung zu organisieren ist auch nicht leicht. Bei uns wohnen die Großeltern 300 bzw 500 km entfernt und sind ebenfalls berufstätig. Auch die ansonsten denkbaren Betreuungsmöglichkeiten durch enge Freunde (andere Verwandte scheiden leider auch aus) sind höchstens mal für einen Tag (wenn überhaupt) drin.

    Klar: Wenn eine Betreuung möglich ist (der Regelfall ist es ja eher, dass Großeltern oder andere Betreuungspersonen in der Nähe wohnen), ist man urlaubstechnisch flexibler. Allerdings möchte man doch auch mit dem Kind zusammen frei haben und ggf. in den Urlaub fahren.
    Die Sommerferien sind 6 Wochen lang. Die kann man sich doch untereinander super aufteilen.
    Kollegen ohne Kinder, deren Partner nicht auf die Ferien angewiesen sind, können jederzeit Urlaub machen.


    Aber ich finde, dass der Betreuungsbedarf eines Kindes im Zweifel stärker wiegt als der Wunsch nach gemeinsamem Urlaub mit dem Partner - auch wenn ich diesen Wunsch absolut nachvollziehen kann. Ein minderjähriges Kind muss bis zu einem gewissen Alter aber einfach betreut werden. Und es gibt eben Fälle, in denen das alles andere als einfach ist.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!


  • Ja, natürlich ist es eine Frage der Absprache. Aber eine Betreuung zu organisieren ist auch nicht leicht. Bei uns wohnen die Großeltern 300 bzw 500 km entfernt und sind ebenfalls berufstätig. Auch die ansonsten denkbaren Betreuungsmöglichkeiten durch enge Freunde (andere Verwandte scheiden leider auch aus) sind höchstens mal für einen Tag (wenn überhaupt) drin.

    Klar: Wenn eine Betreuung möglich ist (der Regelfall ist es ja eher, dass Großeltern oder andere Betreuungspersonen in der Nähe wohnen), ist man urlaubstechnisch flexibler. Allerdings möchte man doch auch mit dem Kind zusammen frei haben und ggf. in den Urlaub fahren.
    Die Sommerferien sind 6 Wochen lang. Die kann man sich doch untereinander super aufteilen.
    Kollegen ohne Kinder, deren Partner nicht auf die Ferien angewiesen sind, können jederzeit Urlaub machen.


    Aber ich finde, dass der Betreuungsbedarf eines Kindes im Zweifel stärker wiegt als der Wunsch nach gemeinsamem Urlaub mit dem Partner - auch wenn ich diesen Wunsch absolut nachvollziehen kann. Ein minderjähriges Kind muss bis zu einem gewissen Alter aber einfach betreut werden. Und es gibt eben Fälle, in denen das alles andere als einfach ist.

    Ich stimme dir grundsätzlich zu, allerdings mit Einschränkungen:

    1. Bislang hat niemand die Betreuung durch den anderen Elternteil erwähnt. Sofern dieser in Elternzeit oder ohnehin nicht berufstätig ist, entfällt das Betreuungsargument vollständig, andernfalls werden sich die Eltern die Ferienzeit eben aufteilen (und dabei eine sinnvolle Absprache mit ihren jeweiligen Arbeitskollegen herbeiführen) müssen.

    2. Auch kinderlose Singles haben ein berechtigtes Interesse, ihren Urlaub gelegentlich in der Urlaubssaison nehmen zu können. Daher ist es an den Eltern, gelegentlich(!) zurückzustecken, ohne sich zu beklagen und den Kollegen lächelnd einen schönen Urlaub zu wünschen. (Soweit es um Familienurlaub geht und nicht um zwingend erforderliche Betreuung der Kinder.)

    3. Das Argument, dass man mit den Kindern zusammen frei haben möchte, wird entwertet, wenn man kurz danach den Wunsch nach gemeinsamen Urlaub mit der Partnerin/dem Partner als nachrangig behandelt.


  • ...
    Nach dem Stichtag gilt die Malerregel: Wer zuerst kommt...

    ...

    Das ist eine Müllerregel und keine Malerregel.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Unabhängig von den Kostenfolgen uä,

    wenn also ein kinderloser Single auf Selbsfindungstrip (also alleine) in den Urlaub will und diesen schon im März beantragt und gebucht hat (Frühbucherrabatt), soll der Nachrang haben, wenn dem verheirateten, mit schulpflichtigen Kindern gesegnetem Kollegen zwei Tage vor den Sommerferien auffällt, dass schon Sommerferien sind und dann Last-Minute buchen will?

    Ich dachte immer, dass Urlaub VOR dem Antrag besprochen und von den Vertretern "genehmigt" wird und erst DANN der Antrag an die Verwaltung gestellt wird.
    Wer will sich also wann aus welchen Gründen beschweren, wenn ihm plötzlich einfällt, zeitgleich in den Urlaub zu wollen oder zu müssen? Pech gehabt!! Eindeutig.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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