Was geht hier schief?

  • Kurzes Lebenszeichen von uns: Nächste Woche geht es los mit dem schriftlichen Examen (und das Mündliche Auch). Sind jetzt seit Ende März im selbstständigen Heimstudium und alle nur noch froh wenn wir das Examen hinter uns haben (und auch hoffentlich bestanden). Die alte Theorie I wurde vorzeitig beendet, Theorie II unterbrochen - Wann es hier weitergeht weis ich nicht. Viele Anwärter sind zur Zeit noch zur Unterstützung der Gesundheitsämter unterwegs

    ich wünsch mal toitoitoi. Lasst euch von allem, was mit der Prüfung nichts zu tun hat, nicht verrückt machen.

  • ich wünsch mal toitoitoi. Lasst euch von allem, was mit der Prüfung nichts zu tun hat, nicht verrückt machen.

    Dito. Und von den Prüfungen selbst lasst Euch bitte auch nicht verrückt machen.

    Danke! Ist schon wahnsinnig schwer sich ordentlich vorzubereiten wenn man nur noch daheim ist und der Praktikumsunterricht nur noch über Teamspeak ablaufen konnte . Schauen wir mal was uns erwartet

  • Hallo :)

    hier mal eine aus der aktuellen Theorie II.
    Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde. Diese Tätigkeit endet jetzt zum 30.06.2020. Anschließend geht es mit Online Unterricht mittels Microsoft Teams weiter. Wir werden in drei Gruppen eingeteilt, und es geht im Wechsel von Präsenz- und Onlineunterricht weiter. Und unsere Klausuren aus dem März dürfen wir auch noch nachschreiben.

    LG

  • ... Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde...

    Könntest du das mit dem Abordnung erklären? Bei uns gab es so was nicht und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Ausbildungsbezug zwischen Rechtspflegerstudium und Hilfe im Gesundheitsamt. :gruebel: Das wird hoffentlich kein Löcherstopfen mit Anwärtern gewesen sein...

  • ... Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde...

    Könntest du das mit dem Abordnung erklären? Bei uns gab es so was nicht und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Ausbildungsbezug zwischen Rechtspflegerstudium und Hilfe im Gesundheitsamt. :gruebel: Das wird hoffentlich kein Löcherstopfen mit Anwärtern gewesen sein...

    Im März hieß es von der bayerischen Regierung, dass die Gesundheitsämter in ihrer Arbeit zur Coronaeindämmung durch Anwärter der ganzen Resorts bis auf Polizei und Justizvollzug unterstützt und verstärkt werden. Und im April kamen die Abordnungen. Gefühlt hat es fast nur uns Rechtspflegeranwärter getroffen. Wir waren aus Theorie 1 und 2 sowie welche aus dem mittleren Dienst. Und uns hat man im Kontaktpersonenmanagement eingesetzt.
    Vor ungefähr 2 Wochen hieß es dann, wir werden nun durch Professionelle Mitarbeiter abgelöst. Niemand weiß, wer das aber sein soll....

    Und nach aktuellem Stand endet unsere Tätigkeit zum 30.06.
    Unterm Strich dürfen wir jetzt 3 Monate Theorie nachholen. Laut Aussage von der Hochschule soll uns aber kein Nachteil entstehen. Na ja, wir sind alle gespannt was kommt.

    LG

  • ... Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde...

    Könntest du das mit dem Abordnung erklären? Bei uns gab es so was nicht und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Ausbildungsbezug zwischen Rechtspflegerstudium und Hilfe im Gesundheitsamt. :gruebel: Das wird hoffentlich kein Löcherstopfen mit Anwärtern gewesen sein...

    Art. 47 Abs. 2 BayBG: "Aus dienstlichen Gründen können Beamte und Beamtinnen vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht ihrem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihnen die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten oder der Beamtin, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt."

    Andere Bundesländer haben ähnliche Vorschriften.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Im März hieß es von der bayerischen Regierung, dass die Gesundheitsämter in ihrer Arbeit zur Coronaeindämmung durch Anwärter der ganzen Resorts bis auf Polizei und Justizvollzug unterstützt und verstärkt werden. Und im April kamen die Abordnungen. Gefühlt hat es fast nur uns Rechtspflegeranwärter getroffen. Wir waren aus Theorie 1 und 2 sowie welche aus dem mittleren Dienst. Und uns hat man im Kontaktpersonenmanagement eingesetzt.
    Vor ungefähr 2 Wochen hieß es dann, wir werden nun durch Professionelle Mitarbeiter abgelöst. Niemand weiß, wer das aber sein soll....

    Und nach aktuellem Stand endet unsere Tätigkeit zum 30.06.
    Unterm Strich dürfen wir jetzt 3 Monate Theorie nachholen. Laut Aussage von der Hochschule soll uns aber kein Nachteil entstehen. Na ja, wir sind alle gespannt was kommt.

    LG

    Das ist ja krass. Bayern war zwar ein Coronabrennpunkt, aber Anwärter aus der Ausbildung (und sei es auch die Ausbildung im Home Office) rauszureißen, um Personallücken zu stopfen, die politisch hätten gar nicht entstehen dürfen, wenn man dort seine Hausaufgaben gemacht hätte, finde ich persönlich unangebracht. Und wenn es wirklich hauptsächlich Rechtspflegeranwärter waren umso mehr. Da haben OLG und Justizministerium nichts dagegen gesagt? Wo war der BDR? :confused::gruebel:
    Ich hoffe, euch entsteht wirklich kein Nachteil und ihr könnt die Theorie, die ihr ja spätestens in der Praxis nach dem Examen doch braucht, gut nachholen. :)

  • ... Unser Studium wurde im April unterbrochen, da ein Teil von uns an die Gesundheitsämter abgeordnet wurde...

    Könntest du das mit dem Abordnung erklären? Bei uns gab es so was nicht und ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Ausbildungsbezug zwischen Rechtspflegerstudium und Hilfe im Gesundheitsamt. :gruebel: Das wird hoffentlich kein Löcherstopfen mit Anwärtern gewesen sein...

    Art. 47 Abs. 2 BayBG: "Aus dienstlichen Gründen können Beamte und Beamtinnen vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht ihrem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihnen die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten oder der Beamtin, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt."

    Andere Bundesländer haben ähnliche Vorschriften.


    Das mag sein, finde ich aber gerade für Anwärter dennoch fragwürdig. Die sind in der Ausbildung und sollten ausgebildet werden und nicht fachfremd eingesetzt werden. Schon gar nicht zum Stopfen von Löchern, die die Politik selbst verursacht hat.
    Aber ich will hier keine Grundsatzdiskussion anfangen. Hier bzw. aus dem Nachbarbundesland ist mir derartiges nicht bekannt und es gab dort sicher auch teils personelle Probleme bei den Gesundheitsämtern.

  • Im März hieß es von der bayerischen Regierung, dass die Gesundheitsämter in ihrer Arbeit zur Coronaeindämmung durch Anwärter der ganzen Resorts bis auf Polizei und Justizvollzug unterstützt und verstärkt werden. Und im April kamen die Abordnungen. Gefühlt hat es fast nur uns Rechtspflegeranwärter getroffen. Wir waren aus Theorie 1 und 2 sowie welche aus dem mittleren Dienst. Und uns hat man im Kontaktpersonenmanagement eingesetzt.
    Vor ungefähr 2 Wochen hieß es dann, wir werden nun durch Professionelle Mitarbeiter abgelöst. Niemand weiß, wer das aber sein soll....

    Und nach aktuellem Stand endet unsere Tätigkeit zum 30.06.
    Unterm Strich dürfen wir jetzt 3 Monate Theorie nachholen. Laut Aussage von der Hochschule soll uns aber kein Nachteil entstehen. Na ja, wir sind alle gespannt was kommt.

    LG


    Das ist ja krass. Bayern war zwar ein Coronabrennpunkt, aber Anwärter aus der Ausbildung (und sei es auch die Ausbildung im Home Office) rauszureißen, um Personallücken zu stopfen, die politisch hätten gar nicht entstehen dürfen, wenn man dort seine Hausaufgaben gemacht hätte, finde ich persönlich unangebracht. Und wenn es wirklich hauptsächlich Rechtspflegeranwärter waren umso mehr. Da haben OLG und Justizministerium nichts dagegen gesagt? Wo war der BDR? :confused::gruebel:
    Ich hoffe, euch entsteht wirklich kein Nachteil und ihr könnt die Theorie, die ihr ja spätestens in der Praxis nach dem Examen doch braucht, gut nachholen. :)


    Am 01.07 geht es jedenfalls weiter und dann mal schauen was kommt. An dem Tag sollen wir auch über den weiteren Fortgang des Studiums informiert werden. :)
    Der Vorteil bei der Arbeit auf dem Gesundheitsamt war, dass man den Umgang mit schwierigen Zeitgenossen erlernt hat :)

  • Das hing auch viel mit den Gesundheitsämtern zusammen, es wurden auch leute aus dem Examensjahrgang bei den Gesundheitsämtern eingesetzt (nach freiwilliger Meldung unserer Seits). Ich hatte mich auch gemeldet, wurde aber nicht eingesetzt da dass GA hier in Augsburg "Keine Anwärter aus der Examensvorbereitung nimmt" (Unabhängig ob Rpfl oder eigene Anwärter).

  • Indem die Unterstützung beim IM anfordern und das IM die anderen Resorts um Hilfe bittet: Und kann kommt die Abordnung.

    Wobei ich auch hier mal wieder das Anspruchsdenken großartig finde: Wo sollen die benötigten Leute denn plötzlich herkommen ? Wieder ein Fall für den Zauberer, scheint mir.

    Das es Anwärter während des letzten Jahres tritt, finde ich nicht wirklich gut, andererseits ist der Unterricht und die Prüfungsvorbereitung durch die FHs sowieso anders als sonst. Ich hoffe daher, dass alles bei der Benotung berücksichtigt wird.

  • Vom BayernPortal zum Stichwort Gesundheitsämter kopiert:

    Die Gesundheitsämter bzw. die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler Ebene. Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Für Bayern:

    Die Gesundheitsämter bzw. die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler Ebene. Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

  • Ich gebe zu bedenken, dass Bayern am 16.3. coronabedingt den Katastrophenfall ausgerufen hat. Google weiß zu berichten: Die Katastrophenschutzbehörden in Bayern verfügen nicht über eigene Einsatzkräfte zur Katastrophenabwehr, sie können aber auf alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern und insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen zurückgreifen; sie alle sind zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet (Art. 7 BayKSG).

    Das ist für die Anwärter nicht schön, keine Frage. Aber in diesem Fall wurden die Prioritäten auf den Schutz der Bevölkerung gesetzt.

    Curiosity is not a sin.

    Einmal editiert, zuletzt von 15.Meridian (16. Juni 2020 um 10:48)

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