Hallo,
ich habe nur im Bereich Zwangsvollstreckung einige ältere Beiträge gefunden.
In meinem Fall hat eine Schuldnerin sowohl ein Pfändungsschutzkonto und ein Gemeinschaftskonto mit ihrem Ehemann.
Auf das Gemeinschaftskonto geht das Gehalt ihres Ehemannes ein. Wo ihr Gehalt eingeht (P-Konto oder Gemeinschaftskonto) weiß ich derzeit noch nicht.
Sie beantragt nun die Freigabe des Arbeitseinkommens ihres Ehemannes.
Gibt es hierzu zwischenzeitlich (insbesondere seit Einführung des Pfändungsschutzkontos) brauchbare Rechtsprechung zu der Anwendbarkeit von § 765a ZPO insbesondere auch im Insolvenzverfahren? Wie habt ihr derartige Fälle gelöst?
Vielen Dank