Was ist daran so ungewöhnlich?
Nichts, aber einkommensschwache Menschen werden durch die Pflicht, immer und überall FFP2-Masken verwenden zu müssen (hier in Sachsen seit 28. Dezember 2021 nahezu überall im öffentlichen Leben) trotzdem erheblich belastet.
Erstens das und zweitens hebelt sowas doch die gesamte Argumentation aus dem Artikel aus. Es gibt m.W.n. noch auch keine FFP2-Maskenpflicht in Hessen. Wenn man 3G für bedenklich im Hinblick auf Strafverhandlungen etc. pp. hält, hat man mit Maskenverweigerern das gleiche Problem. Dürfen die dann nicht ins Gebäude, also auch nicht zu ihrer Strafverhandlung? Werden FFP2-Masken prophylaktisch für das Publikum bereit? Wer kommt dann für diese Kosten auf?