Schönen guten Nachmittag!
Ich habe hier einen Erbscheinsantrag durch den Insolvenzverwalter eines Miterben.
Zu den Daten:
Sterbefall Ehefrau 2015
gesetzliche Erben: Ehemann 1/2, Sohn 1/2
Insolvenzverfahren über den Sohn wird 2016 eröffnet.
Erbschein wurde durch Sohn und Ehemann nicht beantragt.Das Antragsrecht durch den Insolvenzverwalter bejahe ich. Zum Nachlass der Ehefrau gehört unter anderem der Anteil an einem Grundstück, wonach ein Erbschein definitiv erforderlich wäre.
Frage 1: Die eV die der Insolvenzverwalter abgibt (er ist Rechtsanwalt) muss er doch beim Notar bzw. AG abgeben? Bisher hat er seine Angaben nur vor sich selbst als Rechtsanwalt versichert, das dürfte doch nicht genügen?Der Fall geht leider noch weiter:Vor kurzem wurde ein handschriftliches Testament der Erblasserin abgeliefert, wonach der Ehemann Alleinerbe sein soll. Anhand des Schriftbildes und auch aufgrund des jetzigen Zeitpunkts bezweifle ich, dass die Erblasserin das Testament selbst geschrieben hat. Meine Zweifel habe ich im Testamentseröffnungsprotokoll erwähnt. Zwischenzeitlich habe ich den Ehemann aufgefordert, Schriftproben seiner Ehefrau vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er bisher nicht nach.
Frage 2: Wie geht's nun weiter? Wer entscheidet jetzt eigentlich über den vorliegenden Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge? Der Insolvenzverwalter hält daran trotz Testament fest.
Danke fürs Antworten
Döner