Wenn der Einheitswertbescheid bei den Zwangsversteigerungsakten ist, wird dann dieser Bescheid von der allgemeinen Akteneinsicht ausgenommen?
Wer darf dann diesen Bescheid bei der Akteneinsicht noch sehen?
Wie wäre es damit, den Bescheid zusammen mit den VU gesondert in der Akte zu lassen (wir haben für sowas einen Sonderband). Diese dürfen eh nicht von jedem eingesehen werden.
Kann übrigens vermelden: kürzlich habe ich Antrag mit EW-Auskunft erhalten.