Beförderung

  • Danke für die Antworten...
    Wie läuft denn so eine Beurteilung ab? :gruebel:

    Werden einem dabei Fragen gestellt, die man beantworten muss oder kommt jemand, der sich die eigene Aktenführung ansieht? Spielt dabei Sympathie auch eine Rolle? (obwohl man ja nur nach Leistung beurteilt werden soll)

    Kaum einer redet ja darüber, darum meine Frage.

  • Da bekommst du -ähnlich wie bei der Einstellung- Aufgabenzettel, meistens so 100 Multiple-Choise-Fragen und musst die unter Zeitdruck bearbeiten.
    Bei mehr als 2 Fehlern wirst du entlassen... :cool:



    Beunruhige das arme Wuselhörnchen doch nicht so - sie wuselt doch sonst nur noch mehr herum ;)!
    Das Beurteilungsverfahren (einschließlich der Beurteilungsfristen und des genaueren Prozederes) läuft in den einzelnen Ländern ganz unterschiedlich und innerhalb des Landes auch an den einzelnen Gerichten ganz verschieden. Wie es abläuft, hängt extrem von den handelnden Personen ab - am besten, Du erkundigst Dich in Deinem Amtsgericht, wie es gehandhabt wird. Es sollte eine BeurteilungsVO oder Beurteilungsrichtlinien geben, in denen das Ganze beschrieben wird - aber wie es dann in der Praxis gelebt wird, steht nicht selten auf einem anderen Blatt :cool:.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Wie läuft denn so eine Beurteilung ab?


    Die Chefetage überlegt sich, wer dran ist und entscheidet danach, welches Beurteilungsformular genommen wird.
    Biste nicht dran, wird die vorvorletzte Beurteilung verfügungstechnisch durch Einrücken erneut in Bezug genommen und durch den Satz "Diesen Eindruck hat er/sie im Beurteilunsgzeitraum weiter verfestigt." upgedatet.
    Das ganze erhält dann formal landgerichtlichen Segen durch das Mysterium der Überbeurteilung, denn der Präsident kann besser wissen, ob die vorvorletzte Beurteilung überhaupt jemals zutreffend war oder nicht.
    Wennde dran bist, wirste vom Geschäftsleiter persönlich gefragt, obde Dich nicht mal gefälligst bewerben willst.

  • Wie läuft denn so eine Beurteilung ab?


    Die Chefetage überlegt sich, wer dran ist und entscheidet danach, welches Beurteilungsformular genommen wird.
    Biste nicht dran, wird die vorvorletzte Beurteilung verfügungstechnisch durch Einrücken erneut in Bezug genommen und durch den Satz "Diesen Eindruck hat er/sie im Beurteilunsgzeitraum weiter verfestigt." upgedatet.
    Das ganze erhält dann formal landgerichtlichen Segen durch das Mysterium der Überbeurteilung, denn der Präsident kann besser wissen, ob die vorvorletzte Beurteilung überhaupt jemals zutreffend war oder nicht.
    Wennde dran bist, wirste vom Geschäftsleiter persönlich gefragt, obde Dich nicht mal gefälligst bewerben willst.



    Ja, ich denke, das beschreibt es ganz gut... :strecker

  • Hallo,

    es kann ja meiner Meinung nach nicht sein, dass es so verschiedene Beförderungszeiten in den einzelnen Bundesländern gibt!
    Ich würde gerne von sämtlichen Bundesländern die Beförderungsdauer sammeln und anschauen und ggfs dem Rechtspfegerverband bzw. den einzelnen Bundesländern vorlegen.
    Auch kann es nicht sein, dass man bei der Beförderung von der eigenen Verwaltung abhängt (A....kriecher,...). Bzw. nur vorwärts kommt wenn man in der Verwaltung arbeizet. Die eigentliche Arbeit findet nicht in der Verwaltung statt!!

    Wem liegen solche Zahlen vor?
    Wo bekommt ma die?
    Müssen die Justizministerien hierzu Auskunft erteilen?

  • Ach Apfelbäumchen

    Ich kann mir nicht vortellen ,dass du von irgendjemandem diese Zahlen bekommst.
    Die Beurteilungen und Beförderungen unterliegen "Gesetzen" ,die ewig unergründlich sind.
    Versuch auch gar nicht erst ein System darin zu entdecken. Es gibt keins.

  • Die ganze Besoldung ist Ländersache. Wen sollen da Beförderungszeiten interessieren?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Muahaha. Sehr schön.
    Natürlich ist Bäumchen´s Beitrag unsachlich und wutschnaubend geschriebend, aber im Ernst, die Gretchenfrage ist doch die:
    Wie sachlich und nüchtern betrachtet wird die Beförderungssituation von Apfelbaum dennoch (wobei es natürlich ein Irrglaube ist zu denken, die eigentliche Arbeit finde nicht in der Verwaltung statt)?

  • Natürlich ist Apfelbaum noch etwas gutgläubig (naiv).
    Allerdings bringt der Fatalismus vieler Rpfl. uns insgesamt sicher auch nicht weiter.
    Vergleichbare Zahlen -unterhalb der Verwaltung- sollten auf der Ebene der Hauptpersonalräte und der dortigen Gewrkschaften eigentlich bekannt sein.
    Auch besteht dort ein Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung
    Vielleicht sollte sich Apfelbaum dort engagieren !
    Nur Mut, unsere "Standesvertretung" ( BDR ) hat uns m.E. längst aufgegeben.

  • Vielleicht auch erstmal besonnen bleiben und nicht direkt nen frechen Brief an den Justizminister oder so. Das könnte langfristig nachteilig werden. Denke dran: Verwaltung verzeiht vielleicht, aber vergisst nie! :hetti:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Nur Mut, unsere "Standesvertretung" ( BDR ) hat uns m.E. längst aufgegeben.


    Das glaube ich eher nicht. Es engagieren sich dort nur viel zu wenige Rechtspfleger sondern warten einfach drauf, dass andere das für sie tun. So kann natürlich nichts werden.

  • Na klar, es müssten sich viel mehr Rpfl. engagieren, dann allerdings auch mit etwas "Kampfesmut".
    Viele Mitglieder bezw. Funktionäre der unteren Ebene, die ich kenne, sind völlig "weichgespült".
    Das hat auch dazu geführt, dass viele Kollegen schon vor Jahren den BDR verlassen haben bezw. garnicht erst beigetreten sind.
    Bei der heutigen Arbeitsbelastung ist es allerdings auch nachvollziehbar, dass Vielen das eigene Arbeitspensum wichtiger ist als ein Ehrenamt.

  • Wenn ich mir so die "berufspolitischen Ziele" des BDR laut deren homepage anschaue, ist es auch kein Wunder, dass die niemand ernst nimmt. Der BDR sollte sich lieber schlicht und einfach für Stellenhebungen einsetzen anstatt für irgendwelche Luftschlösser...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Oder mal professionell Medienarbeit betreiben.
    Im Vergleich zu Eisenbahnern, Lehrern oder gar Polizisten findet das bislang nicht statt.

  • Gerade in NRW hat der BDR auch den Ruf, völlig überaltert zu sein. Als junger, motivierter Rechtspfleger fühlt man sich von einem (so empfundenen) Haufen "ergrauter, gesetzter Kollegen" nicht wirklich repräsentiert.

    Aber auch das ändert ja erstmal nichts an der tatsächlichen Beförderungssituation.

    Interessant sind auch die Erzählungen von Kollegen, in denen es hieß, das LG habe angerufen und nahegelegt, die Bewerbung zurückzuziehen, denn man "sei noch nicht dran" und wenn die Bewerbung nicht zurückgezogen werde, würde man "runtergestuft" werden.

    Die jeweiligen Kollegen stehen dann als Einzelkämpfer auf weiter Flur und ziehen die Bewerbung zurück, um nicht noch 2 Jahre länger auf eine Beförderung warten zu müssen. Das kann es doch eigentlich auch nicht sein, oder? Eine Ablehnung müsste doch (ggf. anfechtbar) begründet werden... Und auch die angedrohte Runterstufung wäre angreifbar, zumindest theoretisch...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Beförderungszeiten? Was ist das denn?
    Die Grundlage für Beförderungen findet sich in § 9 BeamtStG:

    Zitat

    Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.


    Eventuell kursierende "Wartezeiten" sind allenfalls haushaltsrechtliche Einschränkungen, aus denen sich jedoch keine Ansprüche einzelner Bediensteter herleiten lassen (§ 3 BHO/LHO).
    Interessant an § 9 BeamtStG ist übrigens, dass auf das Alter offensichtlich Rücksicht genommen werden darf.

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