Urlaub für Minusstunden

  • Das ist wohl wahr. Daher finde ich persönlich es auch besser, wenn die Verwaltung jedenfalls eine Entscheidung trifft, zu der sie steht. Dann kann es nämlich ziemlich egal sein, ob sie hinterher bekannt wird oder nicht.

    Umgekehrt entsteht bei Otto Normalmitarbeiter fast automatisch der Eindruck, eine Entscheidung wäre normalerweise anders ausgefallen (sprich: ist eigentlich falsch), wenn versucht wird, sie nicht bekannt werden zu lassen. Außer natürlich, man vertraut als Mitarbeiter seiner Verwaltung blind. Das wäre für die Verwaltung zwar möglicherweise schmeichelhaft, entspricht aber höchstwahrscheinlich nicht der Vorstellung, die wir von einem eigenständig denkenden und eigenverantwortlichen Mitarbeiter des gehobenen Justizdienstes haben wollen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hallo,

    ich bräuchte mal Hilfe. Ein Mitarbeiter häuft Minusstunden an und meint nun, er könne diese ja durch einen Urlaubstag ausgleichen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob dies möglich ist und wenn ja, wie oft man Urlaubstage einsetzen kann.

    ...



    Einfache Antwort:
    Rechtlich ist es sicher nicht möglich, Urlaub mit Minusstunden zu verrechnen, da der Urlaub der Erholung dienen soll (und es -eigentlich- sowieso zu wenig Urlaubstage insgesamt sind).

    Dass man -die Verwaltung- trotzdem Urlaub gegen Arbeit verrechnet, ist eine ganz andere Frage und hier stimme ich den Vorpostern zu:
    Wenn es sich um eine einmalige Ausnahme auf Grund bestimmter, nachvollziehbarer Umstände bei dem Mitarbeiter handelt, ist nichts dagegen einzuwenden.

    Wenn es mehrmals oder häufiger eine "Verrechnung" geben soll, muss die Verwaltung aufmerksam werden und ggf. einschreiten.
    Sei es, die Arbeitsbelastung nochmals durchzurechnen, das Referat des Mitarbeiters genauer unter die Lupe zu nehmen etc.

    Urlaub verrechnen, bis er weg ist, würde gegen den Sinn der Urlaubsverordnung verstoßen, unabhängig davon würde man seiner Fürsorgepflicht (!) als Vorgesetzter nicht gerecht.

  • Besteht eine Pflicht zur Verrechnung von Urlaubstagen mit Minusstunden?

    Ich bin ein zu schnell arbeitender Beamter und habe mir bereits während des letztjährigen Sommerlochs erlaubt, nach getaner Arbeit zu gehen. Hier mal eine halbe Stunde, da mal eine Stunde. Dadurch hat sich ein Kontingent von ca. 34 Minusstunden angesammelt, was ich seither mit mir rumschleppe.

    Meine Geschäftsleitung hat mich angewiesen, ich möge doch einfach langsamer arbeiten, mehr Pausen machen oder mal eine juristische Zeitschrift lesen, um die Minusstunden wieder reinzuholen. Weil mir aber das Zeitabsitzen im Amt widerstrebt, habe ich bereits vor über einem Jahr damit angefangen, meinen Kollegen bei ihren Akten zu helfen, Geschäftsstellentätigkeiten mit zu erledigen oder Aufgaben in der Verwaltung wahrzunehmen.

    Geholfen hat's nichts. Es hatte lediglich verhindert, dass ich mehr Miese anhäufe.

    Jetzt will mich die Geschäftsleitung dazu zwingen, 4 Urlaubstage mit den Minusstunden zu verrechnen. Das möchte ich aber nicht, weil ich den Urlaub zur Erholung brauche. Ich kann mir auch seit über einem Jahr keinen Gleittag mehr leisten. Für mich ist der Urlaub zur Erholung wichtig; nur ein Tag, an dem ich die Behörde nicht sehen muss, ist erholsam. Ich würde lieber auf etwas Geld als auf den Urlaub verzichten, was allerdings nicht geht.

    Außerdem finde ich es Ungleichbehandlung, wenn man bedenkt, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Pilotgerichten Vertrauensarbeitszeit genießen und hier eine Verrechnung nicht stattfinden muss. Letztlich werde ich für das schnelle Arbeiten bestraft.

    Was meint ihr? Kennt jemand Rechtsprechung zu dem Thema.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Ich habe keine Rechtsprechung zu dem Thema.
    Aber wie Du schon schreibst, ist der Urlaub zur Erholung gedacht. Eigentlich soll der Urlaub auch nicht an einzelnen Tagen, sondern zusammenhängend genommen werden. Was da von Dir verlangt wird, sehe ich nicht als richtig an.
    Die Verwaltung kann natürlich von Dir verlangen, dass Du die Minusstunden ausgleichst.

    Wobei ich mich frage, wie man 34 Minusstunden anhäufen kann, ohne dass das jemandem rechtzeitig auffällt. Was gibt Eure Gleitzeitverordnung her - wie viele Minusstunden darf man haben?
    Wenn Du dagegen verstoßen hast, kann natürlich schon ein schneller Ausgleich gefordert werden. Wenn sich der Gruppenleiter das aber ein Jahr lang anguckt ohne zu reagieren, sehe ich kein Eilbedürfnis.

    Wieso freut sich die Verwaltung nicht einfach, dass jemand schnell ist, und erhöht Dein Pensum oder gibt Dir ein paar Sonderaufgaben?
    Haben die anderen Kollegen auch Minusstunden?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Rechtsprechung dazu kenne ich keine, es dürfte sich wohl auch um ein seltenes Prolem handeln in Zeiten des Personalmangels.

    Was sagt denn eure Dienstvereinbarung zu den Minusstunden, insbesondere in welchem Rahmen die von einem Monat in den nächsten übernommen werden dürfen bzw. bis wann ein Ausgleich erfolgen muss?

    Wenn du die Minusstunden nicht durch Mehrarbeit ausgleichen möchtest (trotz des Angebots der Geschäftsleitung), sehe ich schon irgendwo eine Berechtigung dieser, die schon länger fehlenden Stunden mit deinem Urlaub auszugleichen. Ansonsten wäre es (theoretisch) denkbar, dass du mit entsprechenden Minusstunden die Behörde verlässt oder in Pension gehst. Das würden mehr belastete Kollegen wohl nicht für gerechtfertigt halten.

    Eine Ungleichbehandlung im Hinblick auf die VAZ an anderen Gerichten sehe ich übrigens nicht. Auch die Kollegen dort müssen die wöchentliche Arbeitszeit erbringen (zumindest laut den Aussagen im Thread Vertrauensarbeitszeit).

  • Schau doch mal in die hessischen Landesbestimmungen (UrlaubsVO?) zum Thema "Dienstbefreiung unter Verzicht auf die Bezüge".


  • Wobei ich mich frage, wie man 34 Minusstunden anhäufen kann, ohne dass das jemandem rechtzeitig auffällt. Was gibt Eure Gleitzeitverordnung her - wie viele Minusstunden darf man haben?

    Wieso sollte das einem ( von der Verwaltung ) rechtzeitig auffallen ?
    Bei Gleitzeit an meinem Gericht kann ich ohne "Beanstandungen" zu erfahren, bis zu 40 Minusstunden ins nächste Jahr rübertransportieren.
    Was von der Gleitzeit-Regelung abgedeckt ist, braucht auch von der Verwaltung nicht hinterfragt zu werden.
    Logisch natürlich dabei , dass ich im Folgejahr nicht 80 Stunden rübernehmen darf.;)

  • Wobei ich mich frage, wie man 34 Minusstunden anhäufen kann, ohne dass das jemandem rechtzeitig auffällt. Was gibt Eure Gleitzeitverordnung her - wie viele Minusstunden darf man haben?

    Wieso sollte das einem ( von der Verwaltung ) rechtzeitig auffallen ? Bei Gleitzeit an meinem Gericht kann ich ohne "Beanstandungen" zu erfahren, bis zu 40 Minusstunden ins nächste Jahr rübertransportieren. Was von der Gleitzeit-Regelung abgedeckt ist, braucht auch von der Verwaltung nicht hinterfragt zu werden. Logisch natürlich dabei , dass ich im Folgejahr nicht 80 Stunden rübernehmen darf.;)

    Deshalb meine Frage nach der Gleitzeitverordnung im AG Grundbuchguru.
    Hier darf man nur zehn Minusstunden haben. Wenn einer von meinen Leuten darunter liegt, warte ich einen Monat, ob das wieder ausgeglichen ist. Wenn nicht, spreche ich das gleich an.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Die Handhabung müsste sich doch aus Eurer Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit ergeben. Bei uns ist es hierin ausdrücklich ausgeschlossen, dass Fehlstunden durch Streichung von Urlaubstagen ausgeglichen werden können, wobei wir zwar 60 Stunden Plus, aber nur 10 Stunden Minus in den nächsten Monat mitnehmen können.

  • In Hessen gibt es laut Aussagen unserer Verwaltung keine gesetzliche Möglichkeit, Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen oder auch z. B. einen Tag Urlaub (8 Stunden) auf die Uhr buchen zu lassen. Trotzdem war ich auch schon an anderen Gerichten(in Hessen), wo genau dies möglich ist. Sollte also deine Verwaltung das einfach so machen wollen, würde ich dem widersprechen und wenn sie es trotzdem macht mich dagegen wehren, ggf. über den Personalrat.

  • Bei uns (auch Hessen) ist es üblich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen ab und an Minusstunden durch Urlaubstage ausgleichen lassen. Allerdings immer nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Verwaltung und Betroffenen. Das kommt meistens dann zustande, wenn durch Arztbesuche oder eine besondere familiäre Situtaion die Wochenstunden einfach nicht eingehalten werden können und der Ausgleich eben wegen weiterem Bestehen der Situation so schnell auch nicht erfolgen kann. Als Begründung wäre denkbar, dass man einen Gleittag von einigen Monaten zuvor in einen Urlaubstag umwandelt und dadurch die Gleitstunden ja wieder auf der Uhr wären und die Minusstunden ausgleichen können.

    Hilft dir in deiner Situation aber wenig... Was wäre denn, wenn du jetzt mal zwei Wochen wirklich Urlaub machst und danach dann die Rückstände aufarbeiten musst. Ließen sich da irgendwie 34 Stunden "generieren"? :)

  • Wie schon von den anderen richtig festgestellt, kommt es darauf an, wieviel minus man an der Behörde haben darf. Das ein Ausgleich stattfinden muss, wenn schon länger das Stundenminus besteht, ist aus Sicht der Verwaltung völlig nachvollziehbar. Es kann meines Erachtens nach nicht einfach verlangt werden, dass Urlaub genommen wird. Das längere Arbeiten kann schon verlangt werden, wenn denn was zu tun ist. Da du das längere Arbeiten offenbar bisher nicht machen wolltest/konntest, ist die Verwaltung auf die Urlaubstage gekommen, da die das Problem "34 Minusstunden" lösen müssen.

    Wäre ich in der Lage würde ich zusehen, dass ich die Stunden ausgeglichen kriege durch längeres Bleiben. Die Verwaltung muss darauf auch bestehen das Ausgleich geschaffen wird, denn die haben ein Problem wenn du aus dem Dienst aus welchen Gründen auch immer ausscheidest und Minusstunden da sind in diesem Umfang. Ich würde mich an deiner Stelle auf eine der beiden Lösungen einlassen um die Minusstunden loszuwerden.


  • Wäre ich in der Lage würde ich zusehen, dass ich die Stunden ausgeglichen kriege durch längeres Bleiben.

    Längeres Bleiben wird nicht ausreichen; schließlich soll die Zeit sinnvoll genutzt werden.
    Soll er halt mehr im Forum posten.;)

  • Stimmt, die Beitragszahl von Grundbuchguru ist noch deutlich steigerungsfähig. ;)

    Schon an der bislang fehlenden Antwort zu den Nachfragen, sieht man, dass seine Forumspräsenz zu wünschen übrig lässt. Vielleicht ist er aber auch schon wieder heimgegangen. :)

  • Ich kann auch nur raten jeden Tag eine Stunde länger zu arbeiten, bzw. sich im Gebäude aufzuhalten und z. B. ein Buch oder eine Zeitschrift lesen oder Rästseln und in 7 Wochen sind die Minusstunden abgebaut.

    Ich bin auch eine schnelle Arbeiterin, trotzdem schaffe ich es, Guthaben zu haben.

    Wenn ich in der Verwaltung wäre und der Mitarbeiter würde sich weigern, seiner Verpflichtung nachzukommen und 40 / 41 Stunden die Woche in seinem Büro zu verbringen und seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, käme ich auch auf die Idee, einmal Urlaub abzuziehen und wenn man bei 0 Stunden angekommen ist, regelmäßig überprüfen, wie die Arbeitszeit aussieht und in Zukunft eher handeln.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Grund zur Abmahnung darstellt, wenn man seine vereinbarte Arbeitszeit nicht einhält. Das Angebot der Verwaltung würde ich als Endgegenkommen bewerten.

  • Besteht eine Pflicht zur Verrechnung von Urlaubstagen mit Minusstunden?
    ...


    Ganz einfach: Nein!

    Aber es gibt eine Pflicht für Beamte, sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen (§ 34 BeamtStG). Sofern Dein persönlicher Einsatz die Fülle der Dir übertragenen Aufgaben übersteigt, hast Du wiederum die Pflicht, Deine Vorgesetzten entsprechend zu informieren (§ 35 BeamtStG).

    Lass Dir also mehr Arbeit geben und übernimm für die nächsten 4 Wochen jede Vertretung, dann solltest Du ganz schnell von Deinen Minusstunden runter kommen. Vielleicht redest Du über das Problem auch mal ganz offen mit Deinen unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen. Ich bin mir sicher, dass die Dir bei Deinem kleinen Problem sehr schnell helfen.

  • Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde natürlich versuchen, Minusstunden durch mehr Posten im Forum abzubauen ;)

    Ich habe bereits letztes Jahr nach dem Sommerloch meine damalige GL auf meine immer mehr werdenden Minusstunden angesprochen und was ich denn machen solle, um nicht meine Zeit "absitzen" zu müssen. Die ehemalige GL meinte allerdings mir aufgrund meiner Leistungen "da keine Probleme machen zu wollen". Von da an wurden mir zum "Auffangen" der Minusstunden außerdem verschiedene Verwaltungstätigkeiten zugesprochen, die ich gerne gemacht habe.

    Wir dürfen -20 Stunden in den Folgemonat nach GZ-Vereinbarung übertragen. Das Zeiterfassungsgerät hat im Folgemonat immer alles über die - 20 Stunden hinaus gekappt. So ist die Summe der angesammelten Minusstunden auch anfangs nicht aufgefallen. Erst am Jahresende, als wohl zum OLG ein Geschäftsbericht abgegeben werden musste, ist die Summe ans Tageslicht gekommen. :teufel:

    Jetzt war die Person der GL aber nur für einige Monate hierher abgeordnet. 3 Monate nachdem eine neue GL im Amt war, sprach diese mich wiederum darauf an, wie ich den gedenke, meine Minusstunden abzubauen. Ich solle im Zweifel langsamer arbeiten, mehr Pausen machen und mal was zum Lesen mitbringen. Das - hab ich gesagt - sehe ich nicht ein, weil ich nicht Beamter geworden bin, um meine Sollarbeitszeit abzusitzen.

    Mehr als Zusatzaufgaben und ab und zu rumsitzen (wie jetzt gerade auch) kann ich nicht tun. Und ehrlich gesagt, ich mache wirklich viel Zusatzarbeiten auf freiwilliger Basis, aber warum soll ich jetzt obendrein noch mein Dezernat wegen zu raschen Arbeitens auf 140 oder 150 Prozent aufstocken? Schließlich bekomme ich ja für die Mehrarbeit an Akten, die ich dann erledige, keine höhere Vergütung im Vergleich zu den "gemütlich arbeitenden" Kolleginnen und Kollegen.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Hmm.. irgendwie behagt mir deine Einstellung ehrlich gesagt nicht. Immerhin werden wir alle nicht danach bezahlt wieviele Akten wir am Tag durch den Bock hauen. Dass die Erfahrenen Kollegen schneller arbeiten können und daher mehr Last tragen als z.B. die jungen Berufsanfänger habe ich zum Beispiel bisher als Selbstverständlichkeit betrachtet. Mein Pensum liegt Momentan bei ca 130 und damit fühle ich mich noch immer ganz bequem ausgelastet. Jeder arbeitet eben so viel wie er kann, was durch die allgemeinen von Mittwisser angegebenen Beamtenpflichten nach meiner Meinung auch zum Ausdruck kommt.

    Kann es denn sein, dass ein Grundbuchguru mit jahre- (jahrzehnte-?) langer Erfahrung genau aus diesem Grund schneller arbeiten kann und nicht ausgelastet ist?


  • Kann es denn sein, dass ein Grundbuchguru mit jahre- (jahrzehnte-?) langer Erfahrung genau aus diesem Grund schneller arbeiten kann und nicht ausgelastet ist?

    Natürlich kann das sein; allerdings nimmt Pebb§Y auf die Arbeitsgeschwindigkeit keine Rücksicht.
    Dem TO stehen die vorgegebenen Zahlen zu ( im Grundbuch wohl die Eingänge ) .
    Warum sollte er freiwillig draufsatteln ?
    Genügend Freiwilligkeit , die auch oder nur im Dienstzeugnis zum Ausdruck kommen sollte, wird ja von ihm bereits an den Tag gelegt.

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