Urlaub für Minusstunden

  • Damit können wir ja dann zum Ausgangsthema zurückkehren.
    Dem Threadstarter ist mit derartigen Diskussionen nicht geholfen.

    li_li (Mod)

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • @ Grundbuchguru

    hast du der GL schon mitgeteilt,dass du mit der Verrechnung auf den Urlaub nicht einverstanden bist ?
    Wie sähe denn dein Ausgleichs-Vorschlag aus ?
    Können Minusstunden ,deren Ausgleich die Verwaltung nicht überwacht auch irgendwann verfallen ( zuviele Plusstunden verfallen doch auch ,wenn man keinen Freizeitausgleich nimmt) ?

  • Ich kehre zum Ausgangsthema zurück:

    Kern der Anfrage von Grundbuchguru ist doch sein Problem, dass er einerseits die ihm durch seinen Dienstherren vorgeschriebene Arbeitszeit nicht braucht, um sein Arbeitspensum zu erfüllen, andererseits nicht einfach rumsitzen möchte. Die in der Vergangenheit angefallenen Fehlstunden möchte der Dienstvorgesetzte nun durch Verrechnung mit Urlaub abgelten.

    Ich sehe im Kern nur zwei ernstgemeinte Möglichkeiten zur Lösung des Problems:

    a) Die Minusstunden werden mit Urlaub abgegolten
    b) Grundbuchguru macht schnell ein paar Überstunden, damit die Minusstunden auch so wegfallen

    Als nicht ernstgemeinte Möglichkeit kommt noch hinzu:
    c) Grundbuchguru zahlt einen Teil seines Gehalts zurück, der den Minusstunden entspricht.

    Mal wieder ganz im Ernst:
    Wenn ich die dienstrechtliche Verpflichtung habe, eine bestimmte Anzahl von Stunden im Büro zu verbringen, und ich verbringe weniger Zeit dort, dann habe ich eben ein selbstgeschaffenes Problem. Wenn mir mein Vorgesetzter dann eine verträgliche Lösung anbietet, dann sollte ich mich vielleicht nicht so dagegen sperren und für die Zukunft dafür sorgen, dass es zu diesem Problem nicht mehr kommt.


    Und ganz am Rande:
    Mich hat die Selbsteinschätzung "ich gelte hier als der strengste Rechtspfleger am Gericht" ein wenig nachdenklich gemacht, ich weiß nur nicht, ob der folgende Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Ergebnis nur auf Richterebene besteht oder auch auf Rechtspflegerebene:

    Eine signifikante Möglichkeit für einen (Streit-)Richter, sich Arbeitszeit zu sparen, besteht darin, schnell zu klageabweisenden Urteilen zu kommen. Man muss nur die Rechtsauffassung suchen, die eine Beweisaufnahme vermeidet und/oder die Substantiierungsanforderungen an den Klagevortrag, der in die Beweisaufnahme zwingt, so hoch ansetzen, dass diese Hürde nicht mehr genommen wird. Eine schnelle Klageabweisung ohne Beweisaufnahme ist von allen streitigen Urteilen die arbeitssparendste, da man sich die Beweisaufnahme spart, die Akten dünn hält (d.h. weniger Leseaufwand hat) und auch die Urteilsbegründung so Dinge wie Beweiswürdigung etc. dann gar nicht erst enthalten muss.

    Dass eine solche Arbeitsweise nicht in jedem Fall zu einer sachgerechten Erledigung führt, liegt auf der Hand (das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Klageabweisung nur Teil einer arbeitszeitoptimierenden Arbeitstechnik ist, aber es gibt ab und zu Spezialisten, denen man anmerkt, dass die Sache ihnen völlig egal ist, Hauptsache um 11:00 Uhr ist der Arbeitstag beendet).

    Gibt es einen solchen Zusammenhang auch auf Rechtspflegerebene? Oder ist hier der Aufwand für eine abweisende Verfügung/Beschluss signifikant höher als die Fortsetzung des Verfahrens mit Zwischenverfügung ...?


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Gibt es einen solchen Zusammenhang auch auf Rechtspflegerebene? Oder ist hier der Aufwand für eine abweisende Verfügung/Beschluss signifikant höher als die Fortsetzung des Verfahrens mit Zwischenverfügung ...?


    Bei uns Rechtspflegern ist es genau umgekehrt: Je strenger, desto mehr Arbeit. Mehr Zwischenverfügung, mehr Begründung bei abweisendem Beschluss, mehr Rechtsmittel etc.
    Die einfache Variante bei Rechtspflegern ist die Anträge "leicht geprüft" durchwinken.

  • ...Wie sähe denn dein Ausgleichs-Vorschlag aus ?

    Hätte mich auch mal interessiert (schon am Anfang). Und Sorry, aber wenn man Rpfl. ist, sollte man in der Lage sein, die Einhaltung der eigenen ! Arbeitszeitverpflichtung zu gewährleisten. Außerdem verstehe ich nicht, wie man als "strengster Rpfl." am 01. d. M. vergessen haben kann, dass man einen Tag vorher noch 23h Minus hatte
    und nun plötzlich nur noch 20h und das über Monate. Das muss man doch merken oder habt ihr keinerlei Anzeige/ Übersicht etc.?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ein hartnäckig nicht ausgeglichenes Stundenkonto führt normalerweise zu einem Disziplinarverfahren. Da hielte ich die sicherlich nicht richtige "Verrechnung" mit Urlaub für das kleinere Übel... Über das 'Angebot' würde ich daher nochmal nachdenken.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Irgendwie komme ich hier nicht mit - wie anders als durch Verrechnung mit Urlaub sollen die Minusstunden denn sonst (in einem überschaubaren Zeitraum) abgebaut werden, vor allem wenn der Fragesteller anscheinend auch nicht gewillt ist, länger anwesend zu sein?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ein hartnäckig nicht ausgeglichenes Stundenkonto führt normalerweise zu einem Disziplinarverfahren.

    Den Ausgang dieses Disziplinarverfahrens möchte ich sehen.
    Das mag aus Sicht des Dienstvorgesetzten bei Faulpelzen,Drückebergern,Krankmachern etc. pipapo "erfolgreich" verlaufen.
    Hier dürften an dem Ausgang des Verfahrens Zweifel bestehen.

  • Gemäß § 4 Abs. 2 HAZVO ist die Minuszeit innerhalb des Monats, spätestens im nächsten Monat aufzuarbeiten. Minusstunden durch Urlaub auszugleichen scheint wohl nicht im Sinne des Gesetzes zu sein. Jeder hat selbst darauf zu achten, dass keine übermäßigen Überstunden anfallen. Andererseits muss aber auch Seitens der Geschäftsleitung eine Prüfung erfolgen. Es macht zwar nur wenig Sinn die Zeit nur abzusitzen, aber es gibt auch andere sinnlose Sachen in der Justiz.

  • Ein hartnäckig nicht ausgeglichenes Stundenkonto führt normalerweise zu einem Disziplinarverfahren.

    Den Ausgang dieses Disziplinarverfahrens möchte ich sehen.
    Das mag aus Sicht des Dienstvorgesetzten bei Faulpelzen,Drückebergern,Krankmachern etc. pipapo "erfolgreich" verlaufen.
    Hier dürften an dem Ausgang des Verfahrens Zweifel bestehen.

    Da sehe ich überhaupt kein Problem: Über ein Jahr lang die Weisung missachtet, die Minusstunden abzubauen = hartnäckig weisungswidriges Verhalten = Diszi. Zu den Kernpflichten eines Beamten zählt es, den ihm erteilten Weisungen Folge zu leisten. Da hilft es wenig, wenn man selbst meint, der beste Rechtspfleger am Gericht zu sein. Die Arbeitszeitvereinbarung gilt im vollen Umfang auch für die Leistungsträger und nicht nur für die Minderleister.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (2. September 2014 um 08:48)

  • Exec:
    Dabei muss man aber auch beachten, dass die bisherige GL die Minusstunden gebilligt hat. Von einer Weisung zum Abbau kann daher erst jetzt ausgegangen werden. Und da muss ihm auch hinreichend Zeit gegeben werden, die Stunden abzubauen, wenn man sich das ein Jahr lang untätig angeschaut hat.

    Dennoch besteht selbstredend auch für schnelle Rpfl. die Pflicht zur Ableistung der Stunden.

    Was hast Du denn der GL stattdessen angeboten, um die Stunden abzubauen? Z. B. in Aussicht gestellt, bis wann Du das mit "länger bleiben" schaffen könntest?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Hm, wieso ist es ein Problem, wenn der Urlaub verrechnet werden soll? Schließlich hat man sich die Freizeit ja schon gegönnt, sonst wär man ja nicht viel zu tief im Minus, man hatte also schon seine Erholung. Da ist es doch legitim, wenn Urlaub verrechnet wird, insbesondere wenn man nicht bereit ist, (sinnlose) Überstunden zu machen. :gruebel:

  • Ich kehre zum Ausgangsthema zurück:

    Kern der Anfrage von Grundbuchguru ist doch sein Problem, dass er einerseits die ihm durch seinen Dienstherren vorgeschriebene Arbeitszeit nicht braucht, um sein Arbeitspensum zu erfüllen, andererseits nicht einfach rumsitzen möchte. Die in der Vergangenheit angefallenen Fehlstunden möchte der Dienstvorgesetzte nun durch Verrechnung mit Urlaub abgelten.

    Ich sehe im Kern nur zwei ernstgemeinte Möglichkeiten zur Lösung des Problems:

    a) Die Minusstunden werden mit Urlaub abgegolten
    b) Grundbuchguru macht schnell ein paar Überstunden, damit die Minusstunden auch so wegfallen

    Als nicht ernstgemeinte Möglichkeit kommt noch hinzu:
    c) Grundbuchguru zahlt einen Teil seines Gehalts zurück, der den Minusstunden entspricht.
    ...

    Nein! Kern der Anfrage war: Besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden seitens der Verwaltung. Das Bestehen der Beamtenpflichten wird hier gar nicht in Abrede gestellt. Auch nicht, dass - sollten die Minusstunden nicht abgebaut werden - ein Disziplinarverfahren möglich ist. Nur einem solchen sähe ich gelassen entgegen, weil wenn die Mittelbehörde im Rahmen meiner Anhörung erfährt, dass da einer nur seine Zeit absitzt, hat die GL mögliche Stellenkürzung zu befürchten. Dieses Risiko wird man nicht eingehen.

    Es käme darüber hinaus noch eine weitere Lösung in Betracht:

    Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.


    Der Personalrat jedenfalls meint, eine Verrechnung von Urlaub mit Arbeitszeit sei nicht möglich, da weder in der Dienstvereinbarung geregelt noch gesetzlich möglich.

    Zurzeit bleibe ich täglich 10,5 Stunden am Gericht. Abzgl. 30 Min. Zwangspause mache ich damit ca. 1,5 Std. am Tag gut. Das ist die Lösungsmöglichkeit die ich derzeit anbiete.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -


  • <...>
    Es käme darüber hinaus noch eine weitere Lösung in Betracht:

    Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.


    Mal etwas provokant formuliert:
    Das ist natürlich eine clevere Taktik. Mit der VAZ am Horizont schon in Sicht Minusstunden ansammeln, sich gegen die Verrechnung mit Urlaub wehren und dann hoffen, dass sie mit Einführung der VAZ "erlassen" werden.
    Und die Kollegen, die Überstunden haben, verlieren diese (logischerweise) mit Einführung der VAZ. Soviel zum Thema "Gleichbehandlung".

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • <...>
    Es käme darüber hinaus noch eine weitere Lösung in Betracht:

    Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.


    Mal etwas provokant formuliert:
    Das ist natürlich eine clevere Taktik. Mit der VAZ am Horizont schon in Sicht Minusstunden ansammeln, sich gegen die Verrechnung mit Urlaub wehren und dann hoffen, dass sie mit Einführung der VAZ "erlassen" werden.
    Und die Kollegen, die Überstunden haben, verlieren diese (logischerweise) mit Einführung der VAZ. Soviel zum Thema "Gleichbehandlung".


    :daumenrau

  • Hm, wieso ist es ein Problem, wenn der Urlaub verrechnet werden soll? Schließlich hat man sich die Freizeit ja schon gegönnt, sonst wär man ja nicht viel zu tief im Minus, man hatte also schon seine Erholung. Da ist es doch legitim, wenn Urlaub verrechnet wird, insbesondere wenn man nicht bereit ist, (sinnlose) Überstunden zu machen. :gruebel:


    Das frage ich mich auch langsam.

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