Wenn man das konsequent handhabt, dann muss man allerdings viel bemängeln, nicht nur Ersuchen. Betreuerausweise, Ausfertigungen gerichtlicher Entscheidungen, vollstreckbare Ausfertigungen etc.
Die Entscheidung hat auch hier eingeschlagen. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat es bislang gegen die (kaum zu widerlegende) Ansicht des OLG keinen Widerstand gegeben. Bislang ist die Entscheidung aber wohl auch weder an die anderen Abteilungen noch an das Nachbargericht (Stichworte: ZVG und InsO) weitergegeben worden. Die erste Zwischenverfügung an das Versteigerung geht wohl dieser Tage raus, immerhin geht es nur um die Löschung eines Versteigerungsvermerks.
Und als Familiengericht kann ich nun über meine Bestallungsurkunden räsonnieren, wo ich das Siegel entweder neben das oder anstelle des ursprünglich vorgesehenen (aber immerhin gut lesbaren) Siegels setze. Mal sehen, ob letzteres programmtechnisch überhaupt geht.
Ich überlege gerade, ob ich mal die IT-Stelle mit dem Beschluss erschrecke.