EU-Terrorlisten und Zwangsversteigerung

  • Wer in meinem Termin Terrorist ist, entscheide ich!
    Ohne konkrete Hinweise werde ich nicht beginnen, hier welche Listen auch immer durchzuwühlen.

    :wechlach:
    Sehr schön gesagt. Ich mach's übrigens genauso.
    Ich kann doch nicht bei jedem Bieter in die Liste schauen. Arabische Reisepässe kann ich eh nicht lesen, und wirkliche Terroristen haben ohnehin einen gefälschten Pass.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Stellt sich auch die Frage, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, daß jemand, der auf der Liste steht, durch deutsche Gerichte zieht, um Immobilien zu ersteigern...

    Irgendwann kommt bestimmt noch jemand auf die Idee, daß in die Liste auch Fotos der Herrschaften aufgenommen werden. Dann gewinnt die Aussage "Wer in meinem Termin Terrorist ist, entscheide ich!" eine ganz neue Qualität. :teufel:

  • Wer in meinem Termin Terrorist ist, entscheide ich!
    Ohne konkrete Hinweise werde ich nicht beginnen, hier welche Listen auch immer durchzuwühlen.


    Damit ist alles gesagt. Mehr sollte man zu diesem Thema auch wirklich nicht schreiben!!!!
    BTW:
    Ich habe seit mehr als 3 Jahrzehnten Vollbart in unterschiedlicher Länge.
    Muss ich mich jetzt selbst überprüfen?

  • Ich kenne nur Oskar Matzerat aus der Blechtrommel.

    Der andere Oskar heißt nicht rüpfel sondern Wasserquelle oder so.
    Solange es in Baden Riesling gib, brauche ich keine Wasserquelle.
    und kein bin

  • Ich halte mich aber lieber an Art. 3 GG!



    Müsstest du dann die Sache nicht gemäß Art. 234 des EG-Vertrages dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen? Das setzt allerdings außerdem voraus, dass die Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ist. Entscheidungserheblich kann sie wiederum nur sein, wenn derjenige, den du eintragen sollst oder dessen Gebot du entgegen nehmen sollst, auf der Liste steht. Das schließlich weißt du nur, wenn du die Liste geprüft hast ...

  • Hallo, ich dachte ich wärme das Thema noch einmal auf.

    Das habe ich eben auf Sp... Online gelesen:

    EU-GERICHTSURTEIL

    Terrorverdächtige dürfen keine Grundstücke kaufen

    Die höchsten EU-Richter haben einem mutmaßlichen Unterstützer der Qaida den Kauf eines Grundstücks in Berlin verboten. Unklar ist nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, ob die Kaufsumme an mutmaßliche Terroristen zurücküberwiesen wird.

    edit by Kai: aus urheberrechtlichen Gründen entfernt


    (Aktenzeichen: C-117/06).
    als/dpa/AP

    Jeder Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!:grin:

  • :gruebel:
    Wenn die den Kaufpreis zurückerstatten, hätten sie auch die GB-eintragung machen können...
    Denn von einem Grundstück kann man keine Bombe bauen, von zurückbezahltem Geld schon :behaemmer...

    Und die Verkäufer wären dann ja sehr bevorteilt. Sie hätten ihr Grundstück noch und den Erlös aus dem Verkauf...

    :gruebel: Ob ich meine Kontonummer angeben kann? :D:cool:




  • :cool: Habe ich auch in dem Moment überlegt; wird wohl nicht soooo gut ankommen. :)

    Jeder Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!:grin:

  • Und wenn auf dem Grundstück die Fa. Koch&Häckler oder Maffei-Kraus steht ? :teufel:

    Oder zwischen Grundstück und Reichstag nur 800 m liegen :teufel:

    Also da muss aber wirklich ein sehr gründlicher Kollege gesessen haben.:gruebel:

  • Zu den rechtlichen Hinter- und Abgründen der Terrorlisten gibt es heute im Zusammenhang mit dem Bericht des EU-Sonderermittlers Dick Marty in der SZ einige interessante Artikel.

  • Weiß jemand, wo ich sonst eine aktuelle Liste herkriege? Bei uns ist sie nicht im Intranet.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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