Hallo,
mich beschäftigt ein Problem und ich wäre euch für eure Meinung oder Tipps sehr dankbar!
Folgender Sachverhalt:
Eine alte Dame überträgt durch notariellen Kaufvertrag/Auflassung im Juli ihr Eigenheim auf ihren Sohn. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung.
Vor Eintragung meldet sich eine Tochter der Verkäuferin und trägt schriftlich vor, dass die Mutter aufgrund einer Krebserkrankung und Kopf-OP seit Juni geschäftsunfähig sei. Eine entsprechende Bescheinigung der Hausärztin wurde zwischenzeitlich eingereicht.
Frage(n):
1. Reicht das Attest einer Hausärztin aus, die Geschäftsfähigkeit in Zweifel zu
ziehen? Muss es sich nicht um ein Gutachten eines Neurologen/Psychiaters
handeln?
2. Wie sieht das weitere Vorgehen im Grundbuchverfahren zur Prüfung der
Geschäftsfähigkeit aus?
3. Muss nicht die Tochter die Geschäftsunfähigkeit belegen, weil sie sich auf
die Geschäftsunfähigkeit als Ausnahme von der Regel der Geschäftsfähig-
keit beruft?
4. Muss das Grundbuchamt eine "Beweisaufnahme" durchführen?
Viele Grüße
Sponge