Alles anzeigenPrinz hat hier vorgestellt:
In Deutschland verfasstes gemeinschaftliches Testament bei Anwendbarkeit italienischen Rechts nichtigDas italienische Recht kennt ein gemeinschaftliches Testament nicht. Richtet sich die Erbfolge nach italienischem Recht, so ist die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments auch in Deutschland nicht möglich. Ein solches Testament ist nichtig. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)OLG Koblenz, Urteil vom 21.2.2013 - 2 U 917/12
Aber Vorsicht!
Im entschiedenen Fall hatte der Erblasser das gemeinschaftliche Testament nur unterschrieben, weil es seine Ehefrau geschrieben (und unterschrieben) hatte. Es stellte sich daher nicht die Frage, ob das unwirksame gemeinschaftliche Testament ggf. in ein wirksames einseitiges Testament umgedeutet werden kann.