Ansonsten werde ich nämlich nach Prüfung der RL der Betreuerin aufgeben, dass das Geld ganz schnell zurück auf ein Konto der Betroffenen muss...
Das würde ich auf jeden Fall tun. Bei dieser vorliegenden Konstellation kann die Bestatterin über den vollen Betrag für sich verfügen. Der handschriftliche Vermerk ist dabei m.E. kein Schutz dafür, dass das Geld wirklich nur für die Bestattung verwendet wird.
Das kommt mir sehr, sehr komisch vor...
Was ist zum Beispiel, wenn die Bestatterin aus dem Geschäft aussteigt oder aber vorher verstirbt?