Im Auftrag eines Kollegen darf ich nachstehenden Sachverhalt einstellen und bitte um "Anregungen".
Konto des Schuldners ist durch PfÜB der Gerichtskasse (LG-Bezirk G) wegen einer Geldstrafe gepfändet. Bei dem Konto handelt es sich um ein P-Konto. Betreuer des Schuldners stellt beim Vollstreckungsgericht (LG-Bezirk M) am Wohnsitz des Schuldners einen Antrag, der als Antrag auf Erhöhung des Freibetrages zu werten ist. Das Vollstreckungsgericht erklärt sich für unzuständig und verweist auf die Justizbeitreibungsordnung; Entscheidung über den Antrag habe durch die Gerichtskasse zu erfolgen. Gegen die Unzuständigkeitserklärung wird seitens des Schuldners kein Rechtsmittel eingelegt, es wird lediglich eine Sachverhaltsdarstellung an alle Beteiligten und an das Justizministerium gesandt.
Nunmehr liegt ein Schreiben der Gerichtskasse vor, in welchem ausgeführt wird, dass der Beschluss rechtsfehlerhaft sei, die Gerichtskasse nur für den Erlass des PfÜB zuständig sei und alles was danach komme in die Zuständigkeit des jeweiligen Vollstreckungsgerichts fallen würde.
Und nun?