• Mit anderen Worten:

    Das ESUG wird die Gerichte mit Planverfahren überschütten.

    Dem Rechtspfleger verblieben lediglich noch die IK-Verfahren, die aber im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erledigt werden.

    Ergo keine Rechtspfleger mehr notwendig, die Diskussion um die Qualifikation entfällt, die Leber von Rainer wird wegen der fehlenden Fortbildungsveranstaltungen geschont werden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wie ist das denn überhaupt zu verstehen, ist der Richter dann auch für die Entscheidung über die Vergütungen (vorl. IV, IV, vorl. / Gl.-ausschuss) und die Prüfung der Schlussrechnungslegung zuständig, falls im Plan auf diese nicht verzichtet wurde, oder bleibt das beim Rpfl?

    M.E. hätten sie für § 63 InsO im Planverfahren auch eine abweichende Regelung zulassen müssen wie für § 66, wann soll denn da noch vorher schnell über die Vergütung(en) entschieden werden, womöglich ohne eine Schlussrechnungslegung?

  • An mehreren Stellen, ich weiß nicht mehr in welchen Entwürfen und parlamentarischen Vorfelddebatten stand ja, dass wegen des Eingriffs in die Eigentumsrechte bei den Debt-Equity-Swaps sonst verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, wenn sie vom Rpfl. und nicht vom Richter vorgenommen würden. Kann ich wenig zu sagen.



    Hmpf, mir fehlt die Synopse. Nach dem neuen § 225a -E kann die Umwandlung der Forderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte an der Schuldnerin, anders als noch im Disk-E vorgesehen, gar nicht mehr gegen den Willen der betroffenen Gläubiger beschlossen werden. Dann weiß ich auch nicht mehr, wo eigentlich das Problem ist und warum weiter daran festgehalten wird.

    Aber ich gönne den Richtern ja die evt. Aufwertung, innerhalb von 2 Wochen will ich nicht über jeden Plan entscheiden müssen, falls es wirklich zukünftig mehr werden (die von den Schuldnervertretern vorgelegten waren doch immer recht mängelbehaftet). Mit einer Pensenerhöhung auf mehr als die bisherigen mickrigen 140 Min pro Unternehmensinsolvenzverfahren im Jahr beim Rpfl. wäre wohl nicht zu rechnen, falls das Planverfahren bei ihm bliebe.

  • ...Mit einer Pensenerhöhung auf mehr als die bisherigen mickrigen 140 Min pro Unternehmensinsolvenzverfahren im Jahr beim Rpfl. wäre wohl nicht zu rechnen, falls das Planverfahren bei ihm bliebe.



    ...nee, aber mit 'ner kräftigen Abwertung auf 95 Minuten, weil wir ja die Planverfahren nicht mehr bearbeiten...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Interessant ist auch Art. 10 (Inkrafttreten). Danach kann der Rechtspfleger durchaus noch für ein Planverfahren nach den neuen Vorschriften zuständig sein:

    Die Änderungen der Inso mit Ausnahme der Zuständigkeitskonzentration sollen ca. drei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

    Die Änderungen GVG, RpflG (und auch Zuständigkeitskonzentration) dagegen frühestens zum 1. Januar, der sechs Monate nach Verkündung liegt.

    d. h. in der Zwischenzeit macht der Rechtspfleger Planverfahren nach neuem Recht

    Da hat wohl wieder jemand unsauber gearbeitet, wenn ich jetzt keinen Denkfehler hab :gruebel:


    Eine Frage stellt sich mir auch noch: Nachdem nach Art. 103...EGInsO neu ja für zuvor beantragte Verfahren weiter altes Recht gilt, müssten doch dann die "Alt"verfahren bei den Gerichten abgewickelt werden können, die nach Konzentration kein InsoGericht mehr haben, wenn die Landesregierung nichts anderes bestimmt, oder?

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Stimmt, nach dem aktuellen Fahrplan: 1. Durchgang Bundesrat am 15.04. , 1. Lesung Bundestag am 12.05., 2. + 3. Lesung am 07.07. im Bundestag und 2. Durchgang im Bundesrat am 23.09.2011, dürften wir mindestens 2 Jahre für das neue Planverfahren zuständig sein, und das völlig unqualifiziert für die neuen Anforderungen...:strecker


    Die alten Verfahren laufen wie die damals auch die Konkurssachen bei den alten Gerichten weiter

    Nachtrag:
    Hatte mich vertan, RpflG (Artikel 5) und Konzentration (Artikel 1 Nr. 1) kämen dann zum 01.01.2013; wir wären somit bei Inkrafttreten der weiteren in Artikel 1 enthaltenen Änderungen der InsO wie dem Planverfahren zum evt. 01.01.2012 nur ein Jahr für das Planverfahren zuständig, falls Artikel 10 nicht mehr geändert werden sollte.

  • und das ganze ist laut entwurf auch kostenneutral......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Niedersachsens Justizminister Busemann hat sich in einer Presseerklärung gegen die Pläne der Bundesregierung zur Streichung der Öffnungsklausel ausgesprochen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • na das ist doch ganz einfach, der Rechtspfleger darf die Gläubiger enteignen; soll aber eine Gläubigerforderung in Eigenkapital umgewandelt werden und dies gegen den Willen der Inhaber wertloser Anteile, dann werden die Anteilsinhaber ja mit ihren 0 Euro werthaltigen Anteilen enteignet. Eine so schwerwiegende Entscheidung kann keinesfalls einem Rechtspfleger überantwortet werden.
    Null mal null ist null, denn mer woren in der kaijass in der schull...

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  • Seien wir doch ehrlich, durch das Insolvenzverfahren wird der " wirtschaftliche Sperrmüll" in ordentlicher Abwicklung nach der InsO durch die Organe des Inso-Verfahrens beseitigt und häufig durch Sanierung (Insolvenzplan, übetragende Sanierung) recycelt . Das funktioniert doch bisher ganz ordentlich. Mal davon abgesehen, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler die Zeche für die Stundung bezahlen muss und viele Arbeitnehmer ihren Job verlieren und durch den Staat finanziell aufgefangen werden müssen (ALGeld, Hartz IV).

    Durch das ESUG soll nun noch mehr "Bürokratie" durch den Gesetzgeber eingeführt werden, also es soll schwerfälliger werden, und zwar in erster Linie für das Insolvenzgericht. Pools (Banker und sonstige Großgläubiger) sollen einen abhängigen Insolvenzverwalter bestimmen können und alles soll nunmehr unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit dann abgewickelt werden.

    Nochmals der Hinweis: Lieber Gesetzgeber bitte vereinfachen, vereinfachen!! Bewahrt den "unabhängigen" Insolvenzverwalter, der vom "Richter" und nicht von Interessenvertretern eingesetzt wird.

    Ist es denn so schwer zum Begreifen??

    Wie könnte das dann nach dem ESUG praktisch ablaufen: Der Pool bringt den abhängigen IVerwalter durch, der dann einen insolventen Betrieb einem im voraus bestimmten Insvestor (vom Pool oder Poolmitglied bestimmt, z.B. weil Kunde) zuschanzt. Und das ist Rechtsstaatlichkeit?

    Das ESUG beseitigt nicht das Problem, dass die Insolvenzanträge viel zu spät gestellt werden. Der Schuldner sollte animiert werden, seinen Insolvenzantrag "rechtzeitig" zu stellen und die Sanierung sollte erleichtert werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von kurt (20. März 2011 um 19:17)


  • Dem kann ich mich im Ergebnis nur anschließen !
    Vereinfachen, nicht verkomplizieren.
    Wir alle kennen das ja, täglich kommt ein Verfahren des Umfanges von Schefenacker oder Brochier rein. Die Gläubigerbanken stehen Schlange mit den Angeboten, einen Massekredit zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs zu geben, nur der deutsche Insolvenzrichter ist sowas von inkompetent und gibt solche Verfahren an einen Anwalt, der ab und an auch mal ein Verbraucherinsolvenzverfahren gut durchgeführt hat.
    HALLO !
    Ein größeres Mißtrauen des Gesetzgebers gegen die Richterschaft gibt es wohl kaum.
    Mißstände mag es geben, aber die hat es im Strafrecht auch gegeben. Da ist der Gesetzgeber aber auch nicht auf die Idee gekommen, einen Ausschuss zu bilden, der darüber befindet, ob der entsprechende Spruchkörper in der Lage ist, in der Sache sinnvoll (den Ausdruck "gerecht" vermeide ich hiermal) zu entscheiden.
    ABER:
    eines sollte auch klar sein: der Unternehmer, der in der Schieflage befindet und sich ggfls. nach qualifzierter Beratung mit dem Gedanken trägt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, hat zu befürchten, am nächste Tag nicht mehr "Herr im Haus" zu sein.
    Wäre nicth schlimm, wenn ein qualifizierter (vorl.) Verwalter bestellt würde. Da ist aber richterliche Kompetenz gefragt.
    Da tun sich Ängste auf, auch in Bezug auf die Eigenverwaltung- von der ich ja ein Fan bin -.
    Nur was wir jetzt vom Gesetzgeber bekommen: eine von in die Feder diktierte abgeschwächte Version des DiskE mit riesen Popanz, der bei Kleinunternehmern jedwede Rettung schon von den Antragserfordernissen unmöglich macht.
    Aber es geht um die täglich eingehenden Großinsolvenzen... ja sie kommen jeden Tag, äh, in Berln im Bundestag vielleicht, bei den Gerichten aber nicht......

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    :daumenrau

  • Auch die CDU-Landtagsfraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich gestern in eine Presseerklärung gegen die Konzentration der Insolvenzgerichte ausgesprochen.

    Widerstand gibt es also schon auf recht breiter Front. Ich fürchte allerdings, dass der sich etwas spät formiert.

    Weiß eigentlich jemand, wie der BDR zu der Konzentration steht? Auf deren Webseite konnte ich dazu bisher nichts finden.

    Ulf

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  • Wobei die Konzentration ja nicht das problematischste am ESUG ist.

    In Sachsen ist schon seit 20 Jahren auf die 3 großen Präsidial-AG´s konzentriert (obwohl es noch 6 LG-Bezirke gibt) und dass Ganze funktioniert unproblematisch.

  • Wobei die Konzentration ja nicht das problematischste am ESUG ist.


    Für die Leute hier vor Ort schon. Niedersachsen würde dadurch 22 (!) Insolvenzgerichte verlieren. Das würde für viele Beschäftigte Versetzung o.ä. bedeuten.

    Und das alles m.E. völlig ohne Not!

    Ulf

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  • ...Widerstand gibt es also schon auf recht breiter Front...



    Das Problem ist aber, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt und letztlich wohl nur 3 Bundesländer dagegen sind. Insofern dürfte es fast egal sein, wer in Niedersachsen dagegen ist. Ich glaube auch nicht, dass Bundesländer, die konzentriert haben, solidarisch mit Niedersachsen stimmen.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • @ KlausR:

    Danke für den Link! :daumenrau

    @ Mosser:

    Ja, schon klar. Ich fürchte ja auch, dass der Zug abgefahren ist. Aber ein wenig Hoffnung darf man doch wohl noch behalten. Vielleicht entwickelt sich ja doch noch eine Perspektive aufgrund der Widerstände. :hoffebete

    Ulf

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