Gleichbehandlung Urlaubstage

  • Zur amtsangemessenen Besoldung siehe auch diese Abhandlung und die dort genannten Normenkontrollanträge, die beim BVerfG zur Entscheidung anstehen:

    Albrecht, „Das Land Berlin zwischen amtsangemessener Alimentation seiner Beamten und Schuldenbremse“, LKV 2012, 61

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Von der Besoldung mal abgesehen:

    Tut sich eigtl. gar nichts in puncto "Gleichbehandlung Urlaubstage"? :gruebel:

    Sind die Berufsverbände, Personalräte oder wer auch immer an der Sache überhaupt dran? :gruebel:

    Gibt es unter Umständen hierzu bereits Verfahren vor den Verwaltungsgerichte?

    Unser örtlicher Personalrat hat sich mit dieser Fragestellung meines Wissens überhaupt noch
    nicht befasst...


  • Unser örtlicher Personalrat hat sich mit dieser Fragestellung meines Wissens überhaupt noch
    nicht befasst...


    Das dürfte auch nicht Aufgabe des Personalrats sein. Der Erholungsurlaub wird durch Gesetz und Verordnungen geregelt. Damit dürften wohl eher die Gewerkschaften gefragt sein.

    Die Berufsverbände natürlich auch, aber m.E. würde dies (daneben) gerade zu den Kernaufgaben des Personalrates gehören.
    Es handelt sich doch ganz offenkundig um elementare Belange der Belegschaft. :gruebel:

  • Mir kam soeben zu Ohren, dass nun auch die "Jungspunde" unter uns Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr haben. Dies soll woll nun für den gesamten öffentlichen Dienst gelten. (Die Quelle ist mir allerdings noch unbekannt.)

  • Wie fies. Noch ein Grund weniger, sich darauf zu freuen 40 zu werden :D

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • "Ob es jedoch rückwirkend gilt, konnte er nicht sagen. Für wie viele Beschäftigte es in Frage kommt, ist noch unklar."

    Na, da bin ich ja mal gespannt, wann und wie es auf uns Beamte übertragen wird... :D

  • Dann will ich aber die Tage, die ich in den 19 Jahren Justiz zuwenig hatte, nachträglich gutgeschrieben haben!!!!!! (11x 4 und 8x 1 Tag: 52 Urlaubstage zusätzlich!!):D

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Mich wundert ja, dass man es sich hins. der "Besoldungsdiskriminierung" so einfach macht,
    d.h. man etikettiert einfach von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen um und schon sei
    ein Verstoß gg. das Gleichbehandlungsgebot nicht mehr zu erblicken. So jedenfalls die Haltung
    und Argumentation des hiesigen Landesbesoldungsamtes...:cool:

  • Eine Erhöhung der Urlaubstage bedeutet aber auch eine Erhöhung der Vertretungszeiten für die nichturlaubsabwesenden Mitarbeiter.

  • (Die Quelle ist mir allerdings noch unbekannt.)

    Die Quelle ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 9 AZR 529/10.
    Begründung: „Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älteren Menschen Rechnung zu tragen“. Auch lasse sich kaum ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab 30 beziehungsweise 40 Jahren begründen.
    Die Entscheidung gilt allerdings nur für Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen.

  • Ich finde es ja jetzt ganz spannend, wie der öffentliche Arbeitgeber das Urteil des BAG (Az: 9 AZR 529/10) hinsichtlich des Urlaubsanspruchs für jüngere Arbeitnehmer im ö.D. (alle haben Anspruch auf 30 Tage) umzusetzen gedenkt. Gilt das z. B. auch im Rahmen der Gleichbehandlung für Beamte? Bin zwar nicht betroffen, denn als Pensionär hat man schließlich Dauerurlaub.:teufel:

  • Ich finde es ja jetzt ganz spannend, wie der öffentliche Arbeitgeber das Urteil des BAG (Az: 9 AZR 529/10) hinsichtlich des Urlaubsanspruchs für jüngere Arbeitnehmer im ö.D. (alle haben Anspruch auf 30 Tage) umzusetzen gedenkt. Gilt das z. B. auch im Rahmen der Gleichbehandlung für Beamte? Bin zwar nicht betroffen, denn als Pensionär hat man schließlich Dauerurlaub.:teufel:

    Genau: Leider ist es keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es spricht jedoch vieles dafür, dass die Sache 1 zu 1 auf die Beamten übertragen wird. In welcher Form bzw. auf welcher Grundlage ist jedoch fraglich... :gruebel:

  • Wenn man will, findet man immer wieder eine neue Ungerechtigkeit.

    Ein großer Teil hat den Aufstieg von 26 über 29 auf 40 Tage auch hinnehmen müssen. Warum soll es jetzt anderen besser gehen, die die 30 von Anfang an erhalten.
    Wie man es auch nimmt .....

    Wie ich aber unsere sächsische Regierung, allen voran diesen Ministerpräsidenten, der frühere DDR-Blockflöten nur so um sich gesammelt hat, kenne, wird der eher darauf dringen, dass dann für alle nur noch ein Urlaub von 27 oder 28 Tagen in Betracht kommen kann. Das geht bei denen, insbesondere hinsichtlich der Beamten, ruckzuck (siehe Streichung des Weihnachtsgeldes). Mit den Beamten können sie ja eh machen was sie wollen, kommt ja vor allen in Wahljahren bei den Wählern immer gut an.

  • Wenn man will, findet man immer wieder eine neue Ungerechtigkeit. Ein großer Teil hat den Aufstieg von 26 über 29 auf 40 Tage auch hinnehmen müssen. Warum soll es jetzt anderen besser gehen, die die 30 von Anfang an erhalten. Wie man es auch nimmt ..... Wie ich aber unsere sächsische Regierung, allen voran diesen Ministerpräsidenten, der frühere DDR-Blockflöten nur so um sich gesammelt hat, kenne, wird der eher darauf dringen, dass dann für alle nur noch ein Urlaub von 27 oder 28 Tagen in Betracht kommen kann. Das geht bei denen, insbesondere hinsichtlich der Beamten, ruckzuck (siehe Streichung des Weihnachtsgeldes). Mit den Beamten können sie ja eh machen was sie wollen, kommt ja vor allen in Wahljahren bei den Wählern immer gut an.

    OK, das ist für heute genug Nihilismus... ;)

  • Für die Beschäftigten ist das in einer Mitgliederversammlung wohl geregelt worden. Es wurde von der Personalstelle aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht auf die Beamten zu übertragen ist.

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