Es kommt leider immer wieder vor, dass die Notare in ihre Antragsanschreiben an das GBA Fehler bzgl. der betroffenen Blätter einbauen. So wird dann z.B. der Antrag zum "Grundbuch von Neustadt Blatt 1234" eingereicht, obwohl er das GB von Altstadt Blatt 1234 betrifft. Oder es wird zur Blattstelle "1221" eingereicht, obwohl Blatt 2112 betroffen ist.
Und dann gibt es noch die Fälle, in denen auf Folgeanträgen noch immer die Blatstelle des früheren Abschreibeblattes angegeben wird (Bsp.: Von Blatt 1234 wird ein Flurstück verkauft und auf das neue Blatt 9999 abgeschrieben. 1 Monat nach Abschluss des Vorgangs reicht Notar eine Grundschuldbestellung der damaligen Käufer ein, die den nun in Blatt 9999 gebuchten Bestand betrifft. Im Anschreiben wird aber noch Blatt 1234 angegeben.).
Wie geht Ihr damit um?
Die Zuordnung zur richtigen Akte ist meist relativ einfach möglich, da sich aus den Urkunden ja in der Regel schnell das wahre Blatt entnehmen lässt. Hier nimmt dann die SE den Vorgang meist direkt ins richtige Blatt und dann wird der Vorgang dort ganz normal bearbeitet.