Eine Frage an die ZV-Profis, insbesondere die GVs!
Titel über 50,00 € mit folgendem Passiv-Rubrum:
Max Strolch, geb. am 27.11.1996,
gesetzlich vertreten durch die Eltern …,
Straße, PLZ Ort.
Wie sieht die ZV aus, wenn ein Titel gegen Kinder/Jugendliche ergangen ist?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass aus dem Vermögen der Eltern nicht vollstreckt werden darf, da das Kind Vollstreckungsschuldner ist und somit erst u. U. (sofern es nicht vorher irgendwelche andere Pfändungsmöglichkeiten gibt) die ZV gegen das Kind erst ab Volljährigkeit betrieben werden kann? Müssen - sofern beantragt - die Eltern für das Kind die e. V. über dessen Vermögensverhältnisse abgegeben?
Würde mich freuen, wenn ein paar Experten mir ein Bisschen Klarheit verschaffen könnten, da ich in unseren Kommentaren überhaupt nichts Entsprechendes gefunden habe!
Zur Vorbeugung einer evtl. Frage: Die Haftpflichtversicherung hatte Ihre Eintrittspflicht abgelehnt.