Hallo zusammen,
ich habe eine Beratungshilfesache vorliegen in welcher der RA aufgefordert wurde, das Entstehen der Geschäftsgebühr und der Einigungsgebühr nachzuweisen.
Daraufhin erhalte ich ein 57 - seitiges FAX, in dessen Anschreiben auf die Anlage verwiesen wurde. Offensichtlich wurde hier kommentarlos die Handakte gefaxt. U.a. befinden sich die Vollmacht, die die Mandantin unterschrieben hat, Schweigepflichtsentbindungserklärungen (in vielfacher Ausfertigung) und Arztberichte incl. Blutwerte und EKG-Aufzeichnungen darin. Locker 50 Seiten des Faxes sind blanker Unsinn und nicht geeignet, irgendeine Gebühr nachzuweisen.
Die Kosten für dieses Fax trägt ja die Staatskasse, ist ja schließlich unser Papier. Gibt es eine Möglichkeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird? Das sollte ja nun auch nach Möglichkeit nicht einreißen.
Für Anregungen jeder Art bin ich offen.