Guten Morgen,
folgende Frage:
- Kann ich einem RA, der EBs nicht zurückschickt (trotz mehrerer Monierungen), die Kosten der PZUs in Rechnung stellen, auch wenn die ZUs eigentlich in den 10 freien Zustellungen noch enthalten sind?
- Falls nicht, kann ich die RA-Kammer vor Ort mal darauf hinweisen, dass der RA keine EBs zurückschickt?
Im vorliegenden Fall wurde nach dem Urteil die Rücksendung des EBs moniert, dann per PZU zugestellt. Nun beim KFB wurde auch moniert, 2x, und auch hier kam kein EB zurück. Ich müsste wieder per PZU zustellen.
ich habe im Zöller (§ 174 ZPO, Rn. 6) gelesen, nach dem Verfahrensrechts ist der RA nciht verpflichtet, die Zustellung per EB zu ermöglichne; es gibt nur eine "Standespflicht". Aber bei der Mitwirkung am ZU-Vorgang besteht für ihn eine erhöhte Sorgfaltspflicht, so BGH NJW 92, 574.