Nicht ernsthaftes Gebot

  • Bekanntlich hat das ZVG schon einige Jahre auf dem Buckel.
    Die damalige Beleihung unterscheidet sich grundlegend von heute.
    Es gab in der Regel mehrere Rechte in Abt. III, auch von vielen
    Privatleuten (ganz interessant die alten Bücher und Broschüren).
    Da tauchen auf der Bäckermeinster, der Rentier u.a. andere Privatleute.
    Das Deckungsprinizip wurde nicht zuletzt deshalb eingeführt, weil
    regelmäßig der Ersteher das Bargebot nicht zahlen konnte, sondern
    die damaligen Hypotheken übernehmen und so das Bargebot finanzieren
    konnte.

    Frage: Wer hat schon jemals mit 53 zu tun gehabt?

    Die Bargebote waren wesentlich niedriger. Die Hypothekenzinsen
    orientierten sich an der persönlichen Forderung. Es gab damals
    die sog. 2. und 3. Hypotheken, aus denen dann auch betrieben
    wurde. Die erste Hypothek mußte gar nicht aktiv werden.

    Das ZVG hat schon immer eine Sicherheitsleistung vorgesehen.
    Damit war der Barteil dann zum guten Teil gedeckt. Für den bestehend
    bleidenden Teil des GG wurde nicht nachgefragt, ob der Ersteher
    diese Rechte ablösen kann.

    Wurde das Bargebot nicht berichtigt, erhielt die 1. Hypothek soweit
    Geld vorhanden war die rückständigen Zinsen und eine Forderung
    nach 118 für die ausfallenden Zinsen. Die Hypothek blieb bestehen.
    Der betreibende Zweitranggläubiger genießt bekanntlich keinen Schutz.

    Wo ist da eine Straftat?? Die Forderung gegen den Schuldner besteht
    weiterhin. Die Hypothek haftet weiter. Wäre die Hypothek erloschen,
    hätte unser Gläubiger halt eine nach 118.


    Heute: Regelmäßig ein Recht mit abstrusen dinglichen Zinsen, ergo
    das Bargebot entspricht dem "Endpreis". Bestehende bleibende Rechte
    ganz selten, ausgenommen bei §§ 180.


    Aus der Historie heraus, kann die Nichtbegleichung des Bargebotes keine
    Straftat sein. Dem Ersteher geht die 10%-zige Sicherheitsleistung ersatzlos
    verlustig. Im nächsten Termin geht es von vorne los. Und vielleicht reichen
    die 10% bis in das erste Recht.

    Nachdem es eDV gibt, ist der Schrecken einer Forderungsübertragung
    nicht mehr so schlimm. War das eine Heidenarbeit früher.

    Und ich wiederhole mich: Sicherheitsleistung und Anordnung nach 94.
    Den Nichtzahlern vergeht sehr schnell der Spass.
    (Zitat aus dem Jahre 1916: Die gerichtliche Verwaltung nach 94 ist eine
    häufige Erscheinung; Nußbaum).

  • Das in #17,19 zum Ausdruck kommende Rechtsverständnis eines Rechtspflegers ist sehr merkwürdig.:daumenrun

    Die in #21 beschriebene große Erleichterung durch die eDV bei Forderungsübertragungen ist mir als forum-STAR VS-IMM-Nutzer bisher weitgehend verborgen geblieben. Gibt es wirklich EDV-Programme bei der Justiz, die Forderungsübertragungen "können"?:(

  • #K+LIch würde mich mit solchen Äußerungen in der Öffentlichkeit zurückhalten (§ 9 RPflG). Nicht nur der BGH kann Gesetzte auslegen;).

    Ich finde man sollte sich eher mit Äußerungen wie in den Beiträgen #17 und 19 zurückhalten, die finde nämlich auch ich merkwürdig, ja sogar bedenklich.

    Es gibt nur ein wahres EDV-Programm eines Zwangsversteigerungsrechtspflegers, das alles kann: MS Ex*el.

    Aber nur, wenn sich der Zwangsversteigerungsrechtspfleger auch mit Excel auskennt ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zur Erinnerung: Die FRage in 17 war:

    [quote='Highlander','RE: Nicht ernsthaftes Gebot Frage:

    Wo steht im ZVG, dass das Meistgebot gezahlt werden muß(!!!!)?


    Es gibt schließlich auch die Möglichkeit des § 143 ZVG oder das Verfahren wie RN 5.4 in Stöber zu § 117 ZVG beschrieben.

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Ich möchte doch noch mitteilen, was aus meinem Fall geworden ist:

    Nachdem ich die Akte (über unseren Behördenleiter) der StA habe vorlegen lassen, ob der Meistbietende sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, habe ich gestern die Mitteilung von der StA bekommen, dass es keine Strafbare Handlung darstellt, wenn ein Bieter, der in einer e. V. angegeben hat, über keinerlei Einkommen zu verfügen, Gebote abgibt, die er dann nicht bezahlt.

    So etwas freut doch! :daumenrun

  • das sieht hier anders aus; die STA einer Stadt, die es gar nicht gibt, hat Anklage gegen eine Meistbietende erhoben; warten wir mal ab, was unser Direktor als Einzelrichter dazu sagt.

  • Mich verwundert das Ergebnis schon.
    Seit wann ist es denn nicht strafbar, bei einer Katalog-, Internet- oder sonstigen Bestellung eine Zahlungsverpflichtung einzugehen und bereits vorher zu wissen, dass ich die eingegangene Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann?? Ich sehe hier grundsätzlich keinen Unterschied zum Gebot, auch nicht unter der Berücksichtigung der sonstigen (zivilrechtlichen) Folgen im ZVG. Zumal auch die Lieferanten durchaus geschützt sind, z.B. durch Eigentumsvorbehalt.

    Und ich sage ja nicht, dass sich jeder, der nicht zahlt, automatisch schon alleine deswegen strafbar macht. Die Prüfung bleibt aber bei der StA.

    Aber vielleicht kommt es ja nur auf die genaueren Einzelfallumstände an (wie auch immer die bei einer bereits abgegebenen eV aussehen sollen).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • inzwischen hab ich mir mal die Anklageschrift durchgelesen; ich habe es ja befürchtet; sie ist mehr als dünn; es fehlt jeglicher Vortrag zur Erregung des Irrtums, der letztendlich zur Vermögensverschiebung führte.

  • inzwischen hab ich mir mal die Anklageschrift durchgelesen; ich habe es ja befürchtet; sie ist mehr als dünn; es fehlt jeglicher Vortrag zur Erregung des Irrtums, der letztendlich zur Vermögensverschiebung führte.

    @oldman:

    Angesichts dessen, dass ich auch gerade mit einem zahlungsunfähigen/-unwilligen Bieter zu kämpfen habe:
    Gibt es zu dieser Anklage gegen die Meistbietende inzwischen auch ein Urteil?

  • 15. Meridian:

    Ich bleib mal am Ball; ich werde mal versuchen, die Namen der Beschuldigten aus der K - Akte festzustellen und dann mal über die StA weiter zu ermitteln; das aber erst morgen; zunächst muss ich den Hoeness - Schock verdauen

  • Wie so oft bietet das Forum den Versteigerungsverhinderern und sonstigen Spitzbuben die besten Tipp´s wie man ein Versteigerungsverfahren so richtig verkomplizieren kann. Man braucht als Betroffener bald keinen Rechtsanwalt mehr behelligen, um den Gläubiger so richtig zu schädigen und das Gericht so richtig zu nerven.

    Bitte laßt zukünftig solche Themen, fragt Eure Kollegen, lest nach und entscheidet nach besten Wissen.

  • Bis zu einem gewissen Grade verstehe ich die Furcht vor Gaunern. Keiner hat Lust darauf, an der Nase herumgeführt zu werden und ins Schwitzen zu geraten, um dem bösen Treiben Einhalt zu gebieten.
    Ich halte nur nichts davon, aus lauter Angst den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu hoffen, dass es noch Unwissende gibt. Meiner Erfahrung nach sind die "professionellen" Versteigerungsbehinderer ohnedies übers Internet miteinander in ständiger Kommunikation. Ich sehe keinen Grund, dass wir Rechtspfleger es ihnen nicht gleichtun und unsere Erfahrungen im Umgang mit den linken Touren ebenfalls publik machen.

  • Ich hab jetzt die Woche auch eine Sache zur Staatsanwaltschaft gegeben, wo die Ersteherin nicht gezahlt hat. Allerdings ist die Ersteherin eine Firma, die im HR eingetragen ist und an die ich nichts zustellen kann (ist nicht auffindbar). Ich bin auch mal gespannt, ob da etwas seitens der StA getan wird:cool:

  • @ Eulenvogel und die Görlitzer Freunde
    Das hat weder was mit Angst noch Zensur zu tun.
    Hab ihr euch wirklich mal ein Bild gemacht, welche Außenwirkung das Forum hat. Nicht nur, dass es hier Tipp´s für Spitzbuben aller Art gibt, nein viele Beiträge hier sind einfach nur unerträglich und beschädigen das Bild unseres Berufstandes in der Öffentlichkeit. Manche Beiträge sind einfach nur peinlich.

    Völlige rechtliche Ahnungslosigkeit, Gedankenlosigkeit, Unsicherheit gar Hilflosigkeit kommt in einer Vielzahl von Fragen und Beiträgen zum Ausdruck. Das ist mehr als (ver-)störend.
    :teufel:
    So und jetzt warte ich mal auf die Prügel.

  • Es steht mir hier nicht an, jemandem Prügel zuzuteilen.

    Daher zitiere ich mal einen Teil aus " Wozu das Forum ?"

    Herzlich willkommen bei rechtspflegerforum.de, dem Forum von, für und über Rechtspfleger.
    rechtspflegerforum.de soll ein Fach-Forum sein. Die allgemeine "Rechtsberatung" ist nicht das Ziel, zumal sie den RechtspflegerInnen nicht erlaubt ist.
    Beiträge aller rechtspflegerischer Art sind herzlich willkommen. Das Forum richtet sich natürlich hauptsächlich an KollegInnen. Es können aber nicht nur RechtspflegerInnen, sondern auch Nicht-RechtspflegerInnen Beiträge schreiben, sofern es einen dienstlichen Bezug gibt. Näheres ergibt sich aus den Forenregeln. Wir respektieren selbstverständlich die freie Meinungsäußerung, werden aber bei unsachlichen Beiträgen einschreiten. Ein freundlicher Umgangston untereinander sollte selbstverständlich sein.


    Das da bei dem einen oder anderen Beitrag eine Außenwirkung verbunden ist, lässt sich bei einem öffentlichen Forum nicht vermeiden.
    Oder wärs dir lieber , Kai würde das Forum ganz zu machen ?:gruebel:
    Einiges an "kritischen" Diskussionen wurde ja auch modseits in den unverfänglicheren Smalltalk-Bereich verschoben.
    Ich bin mir sicher , dass das auch künftig so gehandhabt wird.

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