Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger?

  • Na ja, ich für meinen Teil habe schon vor geraumer Zeit festgestellt, dass es mir erheblich leichter fällt, eine Verfügung in die Tasten zu hauen, als sie mit der Hand zu schreiben.
    Dann kann ich einfügen, umstellen und korrigieren nach Herzenslust.
    Ich denke eben beim Schreiben und oft fällt mir halt dabei noch was anderes ein.
    Für mich ist das eigenhändige versandfertige Erstellen meiner Schreiben/Beschlüsse eine Arbeitserleichterung!
    Allerdings habe ich auch schon früh einen Schreibmaschinenkurs gemacht und bin vergleichsweise schnell beim Tippen.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Computer natürlich. Aber ich werde mich weiterhin wehren, meine Post selbst einzusortieren und die Akten wegzuhängen. Ich mache es meiner Serviceeinheit so leicht wie es geht. Aber sie wäre auch traurig, wenn sie nichts zu tun hätte.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wir arbeiten in NRW mit Solumstar und dem "Grundbuchführermodell", d.h. die Vor- und Nachbearbeitung machen die Grundbuchführer (mD), die Prüfung und Eintragung/Zwischenverfügung machen die Rechtspfleger. Da bei Solumstar automatisch die Reinschriften mit ausgedruckt werden, habe ich als Rechtspfleger keine Mehrarbeit damit; ich muss halt nur das Programm benutzen. Das gelegentliche Ergänzen von Beteiligten oder Adressen erledige ich selbst nebenbei.

    Falls allerdings an mich das Ansinnen gerichtet würde, auch noch die sonstigen Tätigkeiten der Grundbuchführer zu übernehmen, würde ich dies ablehnen. Mal abgesehen von den bereits oben genannten beamtenrechtlichen Argumenten, gibt es derzeit in unserem Bezirk einen "Echtzahlenanpassungfaktor" (= Mangelquote) von 140% im gehobenen Dienst. Wo soll da bitte die Zeit herkommen, auch noch die Arbeit anderer Leute mitzumachen? :gruebel:

    Wenn das funktionieren würde, hätten die Rechtspfleger der Verwaltung nur bewiesen, dass man ihnen eine noch höhere Belastung zumuten kann. Andere Gerichte dienen mir als warnendes Beispiel: dort machen die Kosten in Grundbuchsachen -trotz Übertragung- immer noch die Rpfl., und diese sollen auch die Eintragungs-Bausteine erstellen, weil die GBF es angeblich "nicht können". In Wirklichkeit hat die Verwaltung nur keine Lust, sich mit den "altgedienten" Angestellten herumzuärgern, die keine Lust haben, sich mit ihrer veränderten Jobbeschreibung anzufreunden (aber gleichwohl gerne die Höhergruppierung wegen qualifizierter Tätigkeit in Anspruch nehmen).

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (30. Mai 2012 um 11:09) aus folgendem Grund: berichtigt

  • @rusu: :meinung:

    Und zu #19: Unser Bundesland war bei der Entscheidung, ob RegisSTAR einzuführen sei oder das Register nicht doch lieber an die IHK abzugeben sei, sehr zögerlich. Nachdem die Entscheidung für die 'moderne' EDV gefallen war -mit Konzentration der Regitergerichte auf vier von über 50 Standorten-, war auch klar, dass diese nicht ohne Personaleinsparungen vonstatten gehen würde.
    Der Landesrechnungshof hat das ganz klar vorgegeben und die Justizverwaltung hatte dem zu folgen (von Wegen "eins auf die Mütze" kriegen).
    Heute ist es so, dass wir für 9 Rpfl noch 3,75 Serviceeinheitskräfte plus 2 Infothek-Bedienstete haben - und dass wir uns nicht falsch verstehen: ursprünglich war angedacht, die Serviceeinheiten beim (elektronischen) Posteingang zu 'überspringen', sprich den Eingang direkt dem Rechtspfleger zuzuweisen, der die Fallanlage usw. selbst erledigen sollte.
    Das konnten wir Gottseidank verhindern, aber die Trennung Rechtspfleger - Serviceeinheitstätigkeiten gibt es bei der modernen EDV de facto nicht mehr.

  • Durch die EDV mache ich auch vieles selbst, weil es mich nicht besonders viel Zeit kostet.
    Meine Service-Einheit legt die Fälle an, heftet die Papierpost in die Akte und paginiert, schickt Eintragungsnachrichten raus, macht Ausfertigungen, EB's und ZU's und natürlich die Kosten.
    Was ich problemlos miterledigen kann, ist kein Thema.
    Da ich meine Schreiben eh im Programm erstelle kann ich die auch zweimal ausdrucken, unterschreiben und eintüten.
    Meine Verfügungen hefte ich selbst in die Akte und schreibe auch die WV auf die Akte und setzte die Frist im Programm. Auch EMA-Anfragen mach ich selbst. Die Verfügung dazu zu schreiben dauert fast genauso lange, wie die Anfrage selbst zu erstellen.
    Meine WV ziehe ich nur dann, wenn ich Zeit habe. Sonst macht das meine SE.
    Telefonate gehen auch zuerst bei der SE ein und die leitet dann, wenn nötig, an mich weiter und bringt mir die dazugehörige Akte.

    Ich habe kein Problem damit, Tätigkeiten, die für mich keinen großen Zeitaufwand darstellen, mitzuerledigen.
    Aber sollte eine entsprechende Anordnung von oben komme, würde ich mich auch wehren.
    Bei uns hat man das auch schon einmal versucht und wir haben uns erfolgreich dagegen gewehrt ;)
    Wir haben auch den Personalrat deswegen eingeschalet, der zum Glück auf unserer Seite war.

    Der Rechtspfleger ist nicht dazu da, die Arbeit der Geschäftsstelle mitzuerledigen, selbst dann nicht, wenn die Rechtspfleger den ganzen Tag nichts zu tun hätten.
    Ich sehs schon kommen:
    Erst wird der Rechtspfleger dazu "verdonnert" die Sachen der SE mitzumachen. Das läuft dann ein paar Jahre, dann kommt das OLG oder sonstwer und sieht, dass das ja so super funktioniert. Dann wird es im gesamten Bundesland per Gesetz eingeführt und der Service-Bereich gekürzt.
    Bei der Gelegenheit wird dann gleich das Gehalt des Rechtspflegers herabgesetzt, weil dieser ja nicht nur Rechtspflegertätigkeiten, sondern zu einem großen Teil auch Tätigkeiten der SE wahrnimmt.
    Da die Tätigkeit der SE nicht "so gut" bezahlt ist, wie die des Rechtspflegers, ist eine Herabstufung der Bezüge unumgänglich...ne ne ne... :mad:

  • :daumenrau
    Mache ich bei den F-Anhörungen die nicht 08/15 sind, genau so .
    Also Sitzungssaal und Diktiergerät !

    Das wäre nun überhaupt nicht mein Fall. Ich bin der visuelle Typ, kann etwas viel besser formulieren, wenn ich die letzten Sätze dazu auf dem Bildschirm sehe. Zudem habe ich mir selbst das 10-Finger-Schreibsystem beigebracht, sodass am PC noch schneller schreiben kann als mit der Hand, obwohl auch meine Handschrift ganz gut lesbar wäre.

    Grundsätzlich stünde der Saal und das Diktiergerät dem Rechtspfleger aber natürlich zu.

    Wir haben aber auch Richter, die die Begründung eines Urteils lieber selbst vorm Bildschirm zusammenschreiben als dies zu diktieren. Das liegt ganz einfach am Typ, jeder muss es so machen, wie er es am besten kann.

    Das ist natürlich für die Geschäftsstelle schon eine Hilfe.

    Allerdings wehre ich mich dagegen, Post zuzusortieren, Akten anzulegen etc., und ich wehre mich auch zu den von mir erfolgten Vergütungsfestsetzungen auch noch selbst die Auszahlungsanordnungen zu schreiben, was bei vielen Gerichten, die ich kenne, (leider) der Fall ist. Das ist reine Schreibtätigkeit ohne jegliches eigenes Denken. Dafür wird bei uns ein Großteil der Anträge vom Rechtspfleger in der RAST aufgenommen, was andernorts wieder von Urkundsbeamten des mittleren Dienstes gemacht wird, weil es das RpflG nicht zwingend für den Rpfl vorschreibt. Wir sind hier der Meinung, dass qualifizierte Anträge später wieder Zwischenverfügungen ersparen, sodass es lieber gleich der Rechtspfleger machen sollte. Hier könnte zB. nicht einer vom mittleren Dienst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Antrag) aufnehmen, wenn es um dynamisierten Unterhalt geht.
    Die Beratungshilfe-Leute erscheinen auch erst mal in der Geschäftsstelle, dort können ein Antrag aufgenommen werden (sofern nicht mitgebracht), die Unterlagen schon mal vorkontrolliert werden und vor allem die Datensätze im EDV-Programm angelegt werden. Das alles ist keine zwingende Rechtspflegertätigkeit, wenngleich ich Gerichte kenne, wo das alles der Rechtspfleger macht (bis hin zum Abheften der Akten). Das wiederum passt auch nicht mit den Berechnungen der Pensen zusammen, denn da gibt es kaum eine Tätigkeit des Rechtspflegers, zu der nicht ein mindestens so hohes Pensum beim mittleren Dienst gehört.

  • Oh Mann, würde der Staat doch betriebswirtschaftlich denken! In meinen Augen ist es totaler Schwachsinn, Arbeiten, die eine "billigere" Arbeitskraft erledigen kann, an den höher bezahlten und höher qualifizierten abzugeben, um dann den schlechter bezahlten einzusparen... das ergibt keinen Sinn, oder? Ich will doch auch nicht für einen Handwerker den Ingenieurslohn zahlen, weil der Ingenieur eben für die Reparatur zuständig ist und der Handwerker was anderes zu tun hatte.

    Man wird ja schnell in die Standesdünkelecke gestellt, wenn man so was sagt. So ist es aber nicht gemeint. Ich finde, jeder sollte die Arbeiten verrichten, für die er eingestellt wurde. Beim Ri. und Rpfl. ist das nunmal die Entscheidungsfindung mit allem, was dazu gehört. Und der m. D. hat dann die entsprechenden Verfügungen auszuführen. Schreiben mit der EDV zu verfassen finde ich nicht schlimm, aber abschicken, sollte die Gst. diese dann bitte schon selbst.

    Ich sehe das Problem darin, dass man an den unteren Enden krampfhaft spart. So werden z. B. Schreibkräfte wegrationalisiert und deren Aufgaben dem m. D. zugewiesen, der dann logischerweise nicht mehr mit der Arbeit hinterherkommt. Und dann helfen natürlich die Rpfl. aus und machen einen Großteil der Arbeit selbst. Dann spart man Geschäftsstellen ein und in ein paar Jahren habe ich dann meine eigene Gst. und mache alles alleine, incl. Protokolle schreiben, weil ja sonst kein anderer mehr da ist. Na danke. Also ich glaube die Richterschaft würde gegen so etwas Sturm laufen und das sollten wir und der m. D. auch tun.

  • Wir sind hier auch genug schon Sturm gelaufen, nur hat es alles nichts genützt.

    Von ganz oben werden Zahlen vorgeben, wie sich die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen in den nächsten Jahren entwickeln (verringern) sollen. Danach werden dann die Personalbedarfsberechnungen angepasst und nicht umgekehrt wie es sein müsste nach dem tatsächlichen Arbeitsanfall und der dafür benötigten Zeit, um auch etwas in Qualität abliefern zu können.
    Bei uns sind in den letzten Jahren einige (vorwiegend im mittleren Dienst) in Ruhestand gegangen, nicht einmal wurde jemand ersetzt. Und bei jeder neuen Personalbedarfsberechnung kam heraus, dass wir angeblich zu 100% besetzt wären. Und junge frisch ausgebildete Kraft haben wir das letzte Mal im vergangenen Jahrtausend zur Einstellung sehen können. Seit dem erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bediensteten von Jahr zu Jahr um genau ein Jahr. Lediglich ein kleiner Irrtum wohnt dieser Aussage inne: Wenn jemand in Ruhestand geht, verringert sich natürlich der Altersdurchschnitt nur allein dadurch, weil sie aus der Durchschnittberechnung herausfällt.

    Also: Mit Sturm-Laufen ist da nicht viel --> Das ist vergleichbar mit dem Werfen eines Gummiballs an eine Betonwand.

  • Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wieso Rechtspfleger Geschäftsstellentätigkeiten wie paginieren, abheften, Post einsortieren und auch noch eintüten ausüben.
    Ich bin schon einige Jahre im Dienst und hier eine der auch aus Sicht der Geschäftsstellen beliebtesten Rpfl (hört sich jetzt blöd an, ist aber so).
    Natürlich denke ich bei Verfügungen auch immer an den sog. unterstützenden Bereich, mir würde aber nicht einfallen, deren Arbeit so zu übernehmen, wie es hier teilweise geschildert wird.
    Warum auch? Schließlich haben wir Rpfl die hohe Mangelverteilung und genug Arbeit.
    Warum fühlen sich Rpfl eigentlich immer für alles verantwortlich?
    Eintüten machen hier übrigens die Wachtmeister und die sind ziemlich gut besetzt.

  • Oh Mann, würde der Staat doch betriebswirtschaftlich denken! In meinen Augen ist es totaler Schwachsinn, Arbeiten, die eine "billigere" Arbeitskraft erledigen kann, an den höher bezahlten und höher qualifizierten abzugeben, um dann den schlechter bezahlten einzusparen... das ergibt keinen Sinn, oder? Ich will doch auch nicht für einen Handwerker den Ingenieurslohn zahlen, weil der Ingenieur eben für die Reparatur zuständig ist und der Handwerker was anderes zu tun hatte.


    Meiner Beobachtung nach wird es gerade dann besonders schlimm, wenn der Staat versucht, betriebswirtschaftlich zu denken :teufel:.
    Und was deine Rechnung angeht: Das Zauberwort heißt einheitliche Sachbearbeitung. Natürlich ist ein Rpfl teurer als ein JFA oder ein mittlerer Beamter. Aber wenn im Be- bzw. Verarbeitungsprozess zwei Schritte direkt nacheinander von der selben Person erledigt werden, spart das Zeit. Und wenn das Endergebnis in der Hälfte der Zeit erreicht wird, ist es unterm Strich wieder günstiger, wie wenn zwar jeder nur "seins" macht, aber dass dann eben insgesamt länger dauert.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Wenn der Staat betriebswirtschaftlich denken würde, müsste er endlich die Vorstände und Aufsichtsräte der Banken in Anspruch nehmen, die die Finanzkrise durch Gewinngeilheit verursacht haben. Dies geht aber schlecht, weil dann einige Minister selbst dran wären !

    Angenommen, ich habe 50 Mio schulden und verbiete mir jetzt das Rauchen, dann sind die 50 Mio ganz schnell abgezahlt. Dies ist vergleichbar mit den sog. Sparmaßnahmen des Staates.

    Übrigens: Heute habe ich im Aushang einen Aufgebotsbeschluss gesehen, dessen Ausfertigungsvermerk vom DirAG höchst selbst als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle unterschrieben war. Die Sache hat schon höchste Kreise erreicht ! Der Rechtspfleger wird eines Tages noch froh sein, wenn er als UdG unterschreiben darf.

  • Angenommen, ich habe 50 Mio schulden und verbiete mir jetzt das Rauchen, dann sind die 50 Mio ganz schnell abgezahlt. Dies ist vergleichbar mit den sog. Sparmaßnahmen des Staates.

    du musst ja viel rauchen:D

    Übrigens: Heute habe ich im Aushang einen Aufgebotsbeschluss gesehen, dessen Ausfertigungsvermerk vom DirAG höchst selbst als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle unterschrieben war. Die Sache hat schon höchste Kreise erreicht ! Der Rechtspfleger wird eines Tages noch froh sein, wenn er als UdG unterschreiben darf.

    :wechlach:
    sehr erfrischend in diesem Thread

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • 50 mio is nich viel.
    2011 nahm der bund ca. 14,4 milliarden an tabaksteuern ein.
    runtergebrochen sind das einnahmen von täglich ca. 43 mio..
    folglich ist der staat ganz fix pleite wenn alle aufhören würden zu rauchen:eek:

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Oh Mann, würde der Staat doch betriebswirtschaftlich denken! In meinen Augen ist es totaler Schwachsinn, Arbeiten, die eine "billigere" Arbeitskraft erledigen kann, an den höher bezahlten und höher qualifizierten abzugeben, um dann den schlechter bezahlten einzusparen... das ergibt keinen Sinn, oder? Ich will doch auch nicht für einen Handwerker den Ingenieurslohn zahlen, weil der Ingenieur eben für die Reparatur zuständig ist und der Handwerker was anderes zu tun hatte.


    Meiner Beobachtung nach wird es gerade dann besonders schlimm, wenn der Staat versucht, betriebswirtschaftlich zu denken :teufel:..


    hiro::daumenrau (und off topic: was für ein toller Hund auf dem Foto!!)

    Löwin: Vernünftig betrachtet hast Du recht - davon ausgehend, dass dann mehr Rpfl. eingestellt werden.
    Das Land rechnet aber so: mittlerer Dienst eingespart, Rpfl. kriegt die Arbeit oben drauf - mächtig Geld gespart.
    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Der Ingenieur wird von Dir für Planung sowieso bezahlt. Jetzt kriegst Du die Reparatur noch oben drauf, die Handwerkerkosten entfallen ersatzlos.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Wir haben sogar eine Verwaltungsvorschrift mit Öffnungsklausel:


    § 8 GOV - Landesrecht Niedersachsen

    Zuständigkeit des mittleren Dienstes

    Die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder im Interesse des Geschäftsbetriebs behördenintern der Geschäftsstelle übertragenen Aufgaben einschließlich der Aufgaben der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemäß § 153 GVG und die Aufgaben der Kostenbeamtin oder des Kostenbeamten (§ 1 Kostenverfügung) werden vom mittleren Dienst wahrgenommen, soweit sie nicht dem gehobenen Dienst vorbehalten sind oder von der Übertragungsmöglichkeit auf den gehobenen Dienst kein Gebrauch gemacht wurde (§ 13). Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden in der Regel in den Serviceeinheiten (siehe § 10) erledigt.

    § 13 GOV - Landesrecht Niedersachsen

    Weitere Zuständigkeit des gehobenen Dienstes

    Soweit nicht genügend Bedienstete des mittleren Dienstes oder geeignete Angestellte zur Verfügung stehen, werden die in § 8 genannten schwierigen Geschäfte* vom gehobenen Dienst wahrgenommen. Die Entscheidung hierüber trifft die Behördenleitung.

    8 Mal editiert, zuletzt von z.w.V. (1. Juni 2012 um 10:32)

  • Und NEIN, auch wenn man uns das immer wieder einreden will: Die Justiz ist kein Dienstleistungsunternehmen, sondern die dritte Gewalt. Serviceeinheit... Schon das Wort ist ja lächerlich

    Das sehe ich genau so. Justiz ist die dritte Gewalt. Wenn ich das Wort Dienstleistung in diesem Zusammenhang höre, bekomme ich Ausschlag. Dies hat vielleicht damit zu tun, dass mit "Dienstleistung" immer sehr spezielle Erwartungen konnotieren. Dienstleistung heißt nach diesem Verständnis, die Dinge so zu tun, dass es für die Verwaltung optimal passt. Dabei ist es die Aufgabe der Verwaltung die Grundlagen für die Arbeit der Rechtsanwender zu schaffen. Das wäre doch mal ein ebenso echter wie willkommener Dienst!

    Aus Wikipedia:
    "Eine Dienstleistung im Sinne der Volkswirtschaftslehre ist ein ökonomisches Gut, bei dem im Unterschied zur Ware nicht die materielle Produktion oder der materielle Wert eines Endproduktes im Vordergrund steht, sondern eine von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person zu einem Zeitpunkt oder in einem Zeitrahmen erbrachte Leistung zur Deckung eines Bedarfs. Der Erbringer einer solchen Leistung wird als Dienstleister bezeichnet.

    Die "Produktion" von Recht als ökonomisches Gut? Oder als gesellschaftliches Gut? Ein kleiner aber feiner Unterschied.


    Und auch ich habe den Eindruck, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Rechtspfleger den unstillbaren Drang hat, stets etwas retten zu müssen. Wie wäre es mit THW, DRK, oder der Zucht von Rettungshunden? Da gibt es noch etwas zu retten! Und am Ende steht eine Zahl. Nix Schattenboxen!

  • Ich verstehe mich schon als Dienstleister, und zwar so, wie es weiter oben beschrieben wurde, man leistet der Gesellschaft einen Dienst, dh. ich arbeite im Auftrag des Volkes. Was nicht heißt, dass ich jeden Antrag bewillige oder jede DAB durchdringt, sondern dass ich neutral prüfe und jeder gleich behandelt wird. Dass ich höflich bin (bis zu einem gewissen Grad), meine Entscheidungen gut begründe und mich bemühe, nicht nur meinen Schreibtisch im Blick zu haben, sondern meine Arbeit so gestalte, dass die Sache reibungslos zu einem Ende gebracht wird. Dass die Leute sich hier - trotz Ablehnung des Antrags - gut behandelt fühlen.
    (Gelingt mal besser, mal schlechter.)
    Das mag nicht der Definition von Wikipedia entsprechen, aber vielleicht dem, was die meisten darunter verstehen.
    Vielleicht zu naive Vorstellung für einen Freitagmorgen. Aber Verbitterung ist auch keine Lösung.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • wenn ich mich recht erinnere, ist nicht die Justiz die 3. Gewalt im Staate; das dürfte nach meiner Meinung die judikative - also die rechtsprechende Gewalt sein- und die wird nunmal von Richtern ausgeübt.

    Rechtspfleger gehören also nicht zur 3. Gewalt im Staate - so bedauerlich das auch ist.

    Rechtspfleger sind und bleiben Dienstleister. Als Beispiel sei da eine Grundbucheintragung genannt, mit der sie ein - zwar nicht in Euro zu bemessendes - wirtschaftliches Gut produzieren. Der Kaufmann erhält seinen Kredit; der Bauherr kann mit dem Bau beginnen usw. Was ist das anderes als eine Dienstleistung?

    Es ist schade, das TEAM so interpretiert wird:
    Toll
    Ein
    Anderer
    Machts

  • wenn ich mich recht erinnere, ist nicht die Justiz die 3. Gewalt im Staate; das dürfte nach meiner Meinung die judikative - also die rechtsprechende Gewalt sein- und die wird nunmal von Richtern ausgeübt.

    Rechtspfleger gehören also nicht zur 3. Gewalt im Staate - so bedauerlich das auch ist.

    Rechtspfleger sind und bleiben Dienstleister. Als Beispiel sei da eine Grundbucheintragung genannt, mit der sie ein - zwar nicht in Euro zu bemessendes - wirtschaftliches Gut produzieren. Der Kaufmann erhält seinen Kredit; der Bauherr kann mit dem Bau beginnen usw. Was ist das anderes als eine Dienstleistung?

    Es ist schade, das TEAM so interpretiert wird:
    Toll
    Ein
    Anderer
    Machts

    wenn das gesetz von gericht sprich meint es natürlich den richter. da aber dem rechtspfleger per gesetz aufgaben übertragen wurden gehört der rechtsrüpel natürlich auch zur rechtsprechenden gewalt. is doch so logo wie nur was...

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!