Auch wenn es gelegentlich im Forum schon diskutiert worden ist, würde mich mal interessieren, wie der aktuelle Meinungsstand zu folgendem Thema ist:
Kontopfändung, kein Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto innerhalb der 4-Wochen-Frist, Geldeingang nach Ablauf der 4-Wochen-Frist, Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto nach Geldeingang
Ist dieses Guthaben geschützt oder hat der Schuldner Pech gehabt?
Die Meinung, dass die Rückwirkung des § 850k Abs. 1 Satz 4 ZPO nur einmalig nach der Pfändung eintritt, ist mir bekannt, erscheint mir aber a) praxisfern und b) so vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein, was für eine analoge Anwendung sprechen würde.
Gibt es hierzu schon Rechtsprechung oder Literatur? Wie seht Ihr das?