Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • Wahrscheinlich kennen die nur einfach nicht den Unterschied zwischen einem TV und einem NL-Pfleger. Und da ja beide irgendwie den NL verwalten, ist eine genauere Unterscheidung ja auch purer Luxus.:ironie:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :gruebel:

    Vielleicht hat das auch nur damit zu tun, dass ab dem 01.01.2012 das Zentrale Testamentsregister startet und das Rundschreiben der Bundesnotarkammer vom 25.05.2011 nicht wirklich aufklärt, was da auf die Notare zu kommt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Am 9.5.2012 ist im Rechtsausschuss des Bundestags die Anhörung zu dem "abgespeckten" Gesetzentwurf zur Aufgabenübertragung auf Notare. Also werden wohl demnächst die Notare allein für die Beurkundung der Erbscheinsanträge zuständig sein etc.

  • Wenn die Beurkundung von Erbscheinsanträgen (richtig: die Beurkundung der hierfür erforderlichen eV) in die ausschließliche Zuständigkeit der Notare übergehen soll, wird im Sinne der zeitlichen Verzögerung des Erbscheinsverfahrens ein Chaos ausbrechen, dass sich derzeit nicht einmal erahnen lässt.

    Dass dem Staat die Gebühr für die eV entgeht und die eV für den Bürger schon aus steuerlichen Gründen knapp 20 % (incl. Schreibauslagen) teurer wird, scheint offenbar niemanden zu interessieren.

    Man darf sich schon auf die Erbscheinsanträge von Anwaltsnotaren freuen, die ausweislich vieler hier im Forum ausgebreiteten Fallgestaltungen oft nicht einmal zwischen Auflassung und Erbteilsübertragung zu unterscheiden wissen.

  • ... Beurkundung von Erbscheinsanträgen (richtig: die Beurkundung der hierfür erforderlichen eV)

    Hm - ich wage es, Dir zu widersprechen: nach dem Reformvorschlag soll tatsächlich die Pflicht zur Beurkundung des Antrags selbst eingeführt werden.

    Darauf ging in der Sachverständigenanhörung Frau Dr. Preuß ein, ihre vorab eingereichte Stellungnahme ist HIER nachzulesen, auf Seite 7 unten geht sie auf die Problematik Beurkundung des Erbscheinsantrags ein.
    Daraus ergeben sich nämlich Probleme, wenn der Antrag falsch ist. Klassischer Fall "Der Sohn erbt das Haus, die Tochter die Wohnung". Der Notar schätzt das Haus auf 500.000 EUR, die ETW auf 100.000 EUR. Das Gericht dagegen meint, das Haus sei 900.000 EUR wert, die ETW nur 100.000 EUR. Wenn also die Erbquoten nicht 5/6 und 1/6 sind, sondern 9/10 und 1/10, wie kann dann der Erbscheinsantrag berichtigt werden, wenn er doch beurkundungsbedürftig ist?

  • Wenn ich jetzt - aus der Sicht eines Bürgers - böse wäre: Durch eine neue Urkunde ... und warum höre dabei ständig Geld klimpern ... ?

    Aus der Sicht desselben Bürgers ist die Einschaltung einer Extrastelle (Notar) wieder ein besonderer Aufwand und die Tatsache, dass ich dafür noch 19% extra löhnen darf, eine Frechheit.

    Worauf beruhen eigentlich die aktuellen Steuerschätzungen der nächsten Jahre ... ?

    Wieso eigentlich kommen die immer mit "die Gerichte werden effizienter"? Glaubt da jemand, der Personalstand bliebe erhalten?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wenn die Beurkundung von Erbscheinsanträgen (richtig: die Beurkundung der hierfür erforderlichen eV) in die ausschließliche Zuständigkeit der Notare übergehen soll, wird im Sinne der zeitlichen Verzögerung des Erbscheinsverfahrens ein Chaos ausbrechen, dass sich derzeit nicht einmal erahnen lässt.


    Dem kann ich nur widersprechen. Ich bin froh über jeden Antrag, den der Notar beurkundet. Der Großteil der hiesigen ES-Anträge sind hier nach gestzlicher Erbfolge oder "Berliner" Testament. Die hiesigen Notaranträge sind zu 90% von guter bis sehr guter Qualität und sie sind auch sehr gut in der Lage zu beurteilen, wann es nicht sinnvoller ist, die Bürger zwecks Beurkundung dann doch lieber zum Gericht zu schicken (bspw. unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten bei Testamenten, Auslandsgeschichten etc.).

    Die Zeit die ich hier für die Beurkundung aufwende, verwende ich da doch viel lieber um die Erbscheine zu erteilen.

  • ... und sie sind auch sehr gut in der Lage zu beurteilen, wann es nicht sinnvoller ist, die Bürger zwecks Beurkundung dann doch lieber zum Gericht zu schicken (bspw. unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten bei Testamenten, Auslandsgeschichten etc.).

    Das finde ich jetzt sehr interessant! (Keineswegs ironisch gemeint).

    Bei der Anhörung im Rechtsausschuss war nämlich auch eine Vertreterin des DNotI dabei. Die hat behauptet, dass die Gerichte in Auslandsfällen die Bürger gern zum Notar schicken. Der Notar kann nämlich kostenlos ein promptes Gutachten des DNotI (zwischen selber Tag und max. 2 Wochen später) anfordern. Das Gericht dagegen würde einen ca. 2000 EUR teuren Sachverständigen bestellen, der für sein Gutachten Wochen bis Monate brauche.

    Und Deine Erfahrung sagt also, in solchen Fällen werden statt dessen vom Notar zum Gericht geschickt?

    ´---

    Im Übrigen: es gibt ja jetzt schon die Möglichkeit, den Erbscheinsantrag beim Notar zu stellen und dort seine E.V. abzugeben. Der Vertreter des Deutschen Richterbundes hat nach meiner Erinnerung bei der Anhörung gesagt, in seinem Bundesland Rheinland-Pfalz würden 15 % der Erbscheinsanträge beim Notar gestellt. Für meinen LG-Bezirk würde ich auf 5 % tippen. Spricht das für die größere Bürgernähe des Notars? Von wem versprechen sie sich das schnellere Ergebnis, den Erbschein in Händen zu haben? Bei Gericht klappt das heute je nach Gericht unterschiedlich gut, hier an meinem Amtsgericht in den meisten Fällen am Tag des Erbscheinsantrags.

  • Na ja, vielleicht gilt hier ja für die Notare auch der Spruch "Man wächst mit seinen Aufgaben". ;)

    Frech finde ich allerdings tatsächlich, dass die Politik das immer so verkauft, dass das für den Bürger nur Vorteile hätte (höhere Kompetenz, zentraler Ansprechpartner usw.) und die Nachteile verschweigt (höhere Kosten, "Reibungsverluste" zwischen Notar und Gericht).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Stichwort Bürgernähe. Ist natürlich unheimlich bürgernah, wenn in Zukunft zB ein gesetzlicher Alleinerbe gewzungen ist einen Antrag über einen Notar beurkunden zu lassen und dann auf die Reaktion des Gerichts zu warten. Würde der bei mir aufschlagen, könnte er in der Regel die Erbscheinsausfertigung nach 10 Minuten mitnehmen und müsste weniger zahlen.

  • Stichwort Bürgernähe. Ist natürlich unheimlich bürgernah, wenn in Zukunft zB ein gesetzlicher Alleinerbe gewzungen ist einen Antrag über einen Notar beurkunden zu lassen und dann auf die Reaktion des Gerichts zu warten. Würde der bei mir aufschlagen, könnte er in der Regel die Erbscheinsausfertigung nach 10 Minuten mitnehmen und müsste weniger zahlen.

    Naja, Termin zur Beurkundung bekommt er bei unseren Notaren innerhalb von 1-2 Wochen, bei uns am Gericht erst in 4-6 Wochen. Dann kann es noch mal 4-6 Wochen dauern, bis das ganze ausgefertigt und übersandt wurde.

  • Bei der Anhörung im Rechtsausschuss war nämlich auch eine Vertreterin des DNotI dabei. Die hat behauptet, dass die Gerichte in Auslandsfällen die Bürger gern zum Notar schicken. Der Notar kann nämlich kostenlos ein promptes Gutachten des DNotI (zwischen selber Tag und max. 2 Wochen später) anfordern. Das Gericht dagegen würde einen ca. 2000 EUR teuren Sachverständigen bestellen, der für sein Gutachten Wochen bis Monate brauche.

    Und Deine Erfahrung sagt also, in solchen Fällen werden statt dessen vom Notar zum Gericht geschickt?

    Ist leider tatsächlich so. In diesen Fällen lohnt es sich zum einen für die Notare meist nicht (hoher Zeitaufwand - geringe Gebühr). Und da es dann in der Regel auch immer Probleme mit Urkundenbeschaffung gibt und die Abschätzung inwieweit da ggf. Verzichte möglich sind und andere Beweismittel möglich wären, was ja wiederum nur durch den Rpfl. beurteilt werden kann, schicken die Notare die Bürger dann lieber zum Gericht.


  • Naja, Termin zur Beurkundung bekommt er bei unseren Notaren innerhalb von 1-2 Wochen, bei uns am Gericht erst in 4-6 Wochen. Dann kann es noch mal 4-6 Wochen dauern, bis das ganze ausgefertigt und übersandt wurde.



    Termine gibt es hier nicht. Wer kommt, der kommt.

  • Wie macht Ihr das, wenn der eigentlich zuständige Rechtspfleger nicht da ist? Ist das dann ein Vertretungsfall und wird gemacht, weil es sich über die Zeit ausgleicht, oder wie?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie macht Ihr das, wenn der eigentlich zuständige Rechtspfleger nicht da ist? Ist das dann ein Vertretungsfall und wird gemacht, weil es sich über die Zeit ausgleicht, oder wie?

    Ich bin nicht Juergen, aber ich antworte mal für mein Amtsgericht:
    hier gibt es zwei Kolleginnen, die (unter anderem oder ausschließlich) Nachlass bearbeiten, und eine von beiden ist zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten immer da und dann auch zuständig, Erbscheinsanträge aufzunehmen.

  • Wie macht Ihr das, wenn der eigentlich zuständige Rechtspfleger nicht da ist? Ist das dann ein Vertretungsfall und wird gemacht, weil es sich über die Zeit ausgleicht, oder wie?



    Wir sind zu 5. Irgendwer ist immer da. Zunächst machts der eigentliche Vertreter. Ist der ebenfalls nicht da, machts halt wer anderes.

  • Wenn ich jetzt - aus der Sicht eines Bürgers - böse wäre: Durch eine neue Urkunde ... und warum höre dabei ständig Geld klimpern ... ?

    Das Klimpern von Geld wird gemeinhin ebenso deutlich wahrgenommen wie das Knistern von Schokoladenverpackungen :teufel:.

    Die Notwendigkeit einer neuen Urkunde war tatsächlich auch - am Rande - Thema in der Anhörung im Rechtsausschuss. Nur bekundeten dort die Notare die Meinung, die Serviceleistung Erbscheinsantrag sei zu diesem Zeitpunkt ja schon kostenrechtlich abgewickelt, sodass selbstverständlich keine weiteren Kosten erhoben würden. Wäre halt putzig, wenn sie nach Umsetzung dieser Reform von der Rechtslage überrascht würden und dann doch Gebühren nehmen müssten ...

  • Mich würde eine Stellungnahme des Verbandes zu der Frage interessieren, was sein Vertreter bei der Anhörung im Einzelnen geäußert hat.

    So ganz nebenbei scheint man übrigens die notarielle Bescheinigung über die rechtsgeschäftliche Vertretung in Grundbuchsachen wieder "aufwärmen" zu wollen, sodass das Grundbuchamt nicht mehr prüfen kann, ob die Vertretung wirklich ordnungsgemäß ist, sondern sich auf die Beurteilung des Notars verlassen muss (die Vollmacht selbst muss dann nicht mehr vorgelegt werden). Ich halte das für hanebüchen, weil es zum Alltagsgeschäft gehört, dass der Notar eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung für ausreichend hält, während das Grundbuchamt dies ganz anders sieht. In diesen Fällen würden künftig also eine Vielzahl von unrichtigen Grundbucheintragungen zu befürchten sein, weil nicht damit zu rechnen ist, dass die notarielle Beurteilung der Vertretungslage alleine durch die Gesetzesänderung von einer unzutreffenden zu einer zutreffenden wird.

    Hat sich der Verband auch insoweit geäußert?

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