Hallo,
auf zwei minderjährige Kinder wollen der Vater der Kinder und die Tante im Wege der Schenkung Kommanditanteile übertragen. Es wurde von meinem Vorgänger ein Ergänzungspfleger bestellt für beide Kinder.
Gegenstand sind Verträge zur Übertragung von bereits bestehenden Kommanditanteilen. Es handelt sich nicht um einen Eintrittsvertrag sondern jeweils um einzelne, selbständige Übertragungsverträge zwischen den Kindern und der Tante und den Kindern und dem Vater. Reicht die Bestellung eines Ergänzungspflegers?
Nach OLG München, Beschl. v. 17.06.2010 kann bei der Übertragung von Kommanditanteilen eines Elternteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge ein Ergänzungspfleger mehrere minderjährige Kinder vertreten (Abgrenzung zu BayObLG, FamRZ 1959, 125). Wie seht ihr das?